GBS steht für „Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen“ — eines von zwei Modellen, mit denen Hamburg seine Ganztagsschulen organisiert. Es ist der zentrale Fachbegriff, wenn es in Hamburg um Ganztagsbetreuung an Grundschulen geht.
Was ist das Besondere an GBS?
Beim GBS-Modell arbeiten Schule und ein außerschulischer Kooperationspartner zusammen — meist ein Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Die Schule verantwortet den Vormittag, der Träger übernimmt den Nachmittagsbereich. Der Unterricht endet an GBS-Schulen in der Regel um 13 Uhr; nachmittags findet kein Unterricht statt.
Für Eltern hat das eine praktische Folge: Wer nicht am Nachmittagsprogramm teilnimmt, verpasst keinen Unterrichtsstoff. Und: Das Betreuungsverhältnis kommt erst durch einen eigenen Vertrag mit dem Kooperationspartner zustande — die Schulanmeldung allein reicht nicht.
GBS und GTS: der Unterschied
Hamburg kennt zwei Ganztagsmodelle. Neben GBS gibt es die GTS — „Ganztagsschule in eigener Verantwortung“, bei der die Schule den gesamten Tag selbst gestaltet und alles in einer Hand liegt. Beide Modelle gibt es in offener und gebundener Form.
GBS in Hamburg: Die wichtigsten Fakten
- Hamburg hat bereits seit 2012 einen eigenen landesrechtlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung von 6 bis 18 Uhr
- Die Kernzeit von 8 bis 16 Uhr ist kostenfrei — für alle Ganztagsformen, mit Ausnahme der Vorschulklassen
- Kostenpflichtig sind nur die Randzeiten vor 8 und nach 16 Uhr, die Ferienbetreuung und das Mittagessen — jeweils einkommensabhängig gestaffelt
- Angemeldete Kinder nehmen an mindestens drei Tagen pro Woche wenigstens bis 15 Uhr teil
- Buchungen gelten grundsätzlich für ein ganzes Schuljahr
Umbuchen und abmelden: zwei Stellen, eine Regel
Aus der geteilten Verantwortung folgt eine Besonderheit, die im Alltag regelmäßig für Verwirrung sorgt. Der Betreuungsvertrag besteht mit dem Kooperationspartner — dort wird gekündigt. Buchung und Gebühren laufen dagegen über die Schulbehörde, vertreten durch das Schulsekretariat. Wer nur eine der beiden Stellen informiert, riskiert, dass die Abmeldung ins Leere läuft oder Beiträge weiterlaufen.
Der sichere Weg: schriftlich beim Kooperationspartner kündigen und eine Kopie ans Schulsekretariat geben.
Und ein Termin, den man kennen sollte: Umbuchungen werden in Hamburg grundsätzlich erst zum übernächsten Quartal wirksam. Wer im Februar merkt, dass die gebuchte Zeit nicht passt, ändert damit frühestens zum 1. Juli etwas. Wer eine Änderung plant, sollte also deutlich früher aktiv werden, als es die Buchung für ein Schuljahr vermuten lässt.
Ein passendes Schreiben erzeugt unser Musterbrief-Generator; er kennt die Hamburger Besonderheit und nennt beide Adressaten.
Alle Details zur Umsetzung — inklusive konkreter Beträge für Ferien- und Randzeiten sowie der Anmeldefristen — findest du auf unserer Hamburg-Seite. Was Kernzeit und Randzeiten grundsätzlich unterscheidet, erklären wir im Ratgeber zur Randzeitenbetreuung.
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