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Neues Gesetz: Jugendarbeit erfüllt Ganztagsanspruch in den Ferien

Der Bundestag hat am 6. März 2026 ein neues Gesetz beschlossen, das die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in den Schulferien erleichtert. Das „Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ trat am 29. März 2026 in Kraft und schafft mehr Flexibilität für Länder und Kommunen — mit direkten Auswirkungen auf Familien mit Grundschulkindern.

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