Ganztagsschule Niedersachsen: Das Land kennt drei Formen — offen, teilgebunden und vollgebunden. Für Eltern besonders wichtig: Die außerunterrichtlichen Angebote sind laut Runderlass kostenfrei, das Mittagessen nicht. Auf dieser Seite findest du alle Informationen zu den drei Betreuungsformen, zu den Kosten, zur Anmeldung und zum Rechtsanspruch.
Schule finden – Ganztagsschule Niedersachsen
Das Niedersächsische Kultusministerium und das Bildungsportal Niedersachsen bieten umfangreiche Informationen zur Ganztagsschule.
→ Portal Ganztagsschule Niedersachsen (Bildungsportal Niedersachsen)
→ Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung NDS — FAQ und Grundlagen
20 von 1349 Schulen in Niedersachsen — Seite 1 von 68
| Schulname | Ort | PLZ | Schulform | Adresse | Website |
|---|---|---|---|---|---|
| Adam-Riese-Schule | Gifhorn | 38518 | Grundschule | II. Koppelweg 17 | Website |
| Adolf-Grimme-Gesamtschule Goslar | Goslar | 38642 | Gesamtschule | Bei der Eiche 5 | Website |
| Adolf-Grimme-Schule | Barsinghausen | 30890 | Grundschule | Langenäcker 38 | Website |
| Adolf-Reichwein-Schule | Langenhagen | 30855 | Grundschule | Hackethalstraße 29-31 | Website |
| Albanischule | Göttingen | 37073 | Grundschule | Albaniplatz 1 | Website |
| Albert-Einstein-Gymnasium | Hameln | 31785 | Gymnasium | Knabenburg 2 | Website |
| Albert-Einstein-Gymnasium | Buchholz in der Nordheide | 21244 | Gymnasium | Schaftrift 1 | Website |
| Albert-Einstein-Schule | Laatzen | 30880 | Gesamtschule | Wülferoder Str. 46 | Website |
| Albert-Schweitzer-Gymnasium | Wolfsburg | 38444 | Gymnasium | Halberstädter Straße 30 | Website |
| Albert-Schweitzer-Schule | Gifhorn | 38518 | Grundschule | Bauernkamp 1 | Website |
| Albert-Schweitzer-Schule | Wunstorf | 31515 | Grundschule | Rubensstrasse 21 | Website |
| Albert-Schweitzer-Schule | Lehrte | 31275 | Grundschule | Schlesische Straße 3 | Website |
| Albert-Schweitzer-Schule | Barsinghausen | 30890 | Grundschule | Albert-Schweitzer-Straße 2 | Website |
| Albert-Schweitzer-Schule | Vechelde | 38159 | Hauptschule | Albert-Schweitzer-Str. 2 | Website |
| Albert-Schweitzer-Schule | Hannover | 30453 | Grundschule | Liepmannstr. 6 | Website |
| Albert-Schweitzer-Schule (Grundschule) | Vechelde | 38159 | Grundschule | Albert-Schweitzer-Straße 1 | Website |
| Albert-Trautmann-Schule | Werlte | 49757 | Schule mit mehreren Bildungsgaengen | Kolpingstr. 6 | Website |
| Albrecht-Weinberg-Gymnasium Europaschule | Rhauderfehn | 26817 | Gymnasium | Werftstraße 2 | Website |
| Alexander-von-Humboldt-Schule (KGS) | Wittmund | 26409 | Gesamtschule | Brandenburger Str. 4 | Website |
| Alexanderschule | Vechta | 49377 | Grundschule | Mühlenstraße 29 | Website |
Ganztagsschule Niedersachsen: Die drei Betreuungsformen
In Niedersachsen gibt es drei verschiedene Formen der Ganztagsschule — das ist wichtig für Eltern, da Teilnahmepflicht und Organisationsform je nach Form unterschiedlich sind:
| Form | Teilnahmepflicht | Pflichttage | Kosten |
|---|---|---|---|
| Offene Ganztagsschule | Freiwillig — nach der Anmeldung je nach Entscheidung der Schule ein halbes oder ein ganzes Schuljahr verbindlich | Keine, Angebote in der Regel nach dem Unterricht | Außerunterrichtliche Angebote kostenfrei, Mittagessen nicht |
| Teilgebundene Ganztagsschule | Verpflichtend für alle | Zwei oder drei Wochentage | Außerunterrichtliche Angebote kostenfrei, Mittagessen nicht |
| Vollgebundene Ganztagsschule | Verpflichtend für alle | Mindestens vier Wochentage | Außerunterrichtliche Angebote kostenfrei, Mittagessen nicht |
Was das im Alltag bedeutet, zeigt unser Tagesablauf an der gebundenen Ganztagsschule. Die Unterschiede zwischen gebundener und offener Form erklären wir in eigenen Ratgebern.
Ganztagsschule Niedersachsen: Was kostet die Betreuung?
Außerunterrichtliche Angebote sind in Niedersachsen kostenfrei — so steht es im Runderlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ (Nr. 9.2). Das gilt für alle drei Formen, ausgenommen ist das Mittagessen. Als Beleg für den Rechtsanspruch nennt auch die Landesregierung in ihrer Antwort vom 19.06.2023 (Drucksache 19/1673): Wer den Rechtsanspruch wahrnimmt, zahlt für die außerunterrichtlichen Angebote nichts.
Kosten entstehen an diesen Stellen:
- Mittagessen — es ist vom Grundsatz der Kostenfreiheit ausgenommen. Den Preis nennt der Erlass nicht, er hängt vom Schulträger und vom Caterer ab. Viele Orte bezuschussen das Essen.
- Sach- und Materialkosten tragen die Erziehungsberechtigten im Rahmen ihrer Ausstattungspflicht nach § 71 NSchG.
- Randstundenbetreuung und andere außerschulische Angebote — dafür dürfen Träger laut Landesregierung (Drucksache 19/9123, November 2025) Gebühren erheben.
- Hort — über das Fortbestehen der Hortangebote entscheiden die Kommunen. Wer einen Hortplatz nutzt, zahlt nach der Gebührenordnung des Trägers.
Ermäßigungen prüfen: Laut Runderlass informiert die Schule über staatliche Hilfen wie das Bildungs- und Teilhabepaket, das beim Mittagessen helfen kann. Bei Hort- und Ferienangeboten der Kommune lohnt sich zusätzlich die Frage nach einer Beitragsermäßigung — manche Träger staffeln nach Einkommen oder gewähren Geschwisterrabatte.
In Niedersachsen sind außerunterrichtliche Angebote der Ganztagsgrundschule kostenfrei, das Mittagessen nicht. Mit dem Ganztag Kostenrechner für Niedersachsen rechnest du die Gesamtkosten aus.
Einen bundesweiten Überblick gibt unser Artikel zu den Kosten der Ganztagsschule.
Ferienbetreuung: Zuständig sind die Kommunen
Ein Punkt, der beim Planen oft übersehen wird: Der Rechtsanspruch richtet sich an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also Städte und Landkreise. Im Runderlass (Nr. 2.17) sollen Schulen und Jugendhilfeträger zusammenarbeiten, damit von Montag bis Freitag ein Betreuungsangebot besteht. Findet ein Ferienangebot in Schulräumen statt, braucht es die Zustimmung des Schulträgers.
Für die Ferien ist also meist deine Gemeinde der erste Ansprechpartner. Laut Landesregierung (Drucksache 19/9123) ist für die Jugendhilfeträger eine Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr geplant. Frag deshalb frühzeitig bei deiner Gemeinde nach, welche Angebote es gibt und wie die Anmeldung läuft. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Ferienbetreuung im Schuljahr 2026/2027.
Besonderheit: Kommunale Entscheidungshoheit
Eine wichtige Besonderheit in Niedersachsen: Die Einrichtung einer Ganztagsschule liegt bei den Schulträgern. Laut Landesregierung (Drucksache 19/9123) besteht keine Pflicht, jede Grundschule zum Ganztag zu machen. Das bedeutet in der Praxis: Angebot und Form des Ganztags können sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Ein Blick auf die Nachbargemeinde lohnt sich also, wenn dir das Angebot vor Ort nicht passt.
Die Qualität kann dadurch von Schule zu Schule schwanken. Worauf du achten solltest, zeigt unser Ratgeber zu den Qualitätsmerkmalen einer Ganztagsschule.
Anmeldung zur Ganztagsschule in Niedersachsen
An offenen Ganztagsschulen ist die Anmeldung freiwillig — sie verpflichtet danach aber zur regelmäßigen Teilnahme. Wie lange, entscheidet die einzelne Schule: Der Runderlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ lässt ein halbes oder ein ganzes Schuljahr zu. Frag im Sekretariat nach, was an deiner Schule gilt, bevor du unterschreibst — der Unterschied beträgt sechs Monate.
Zwei Punkte solltest du vor der Unterschrift klären: Frag, ob sich einzelne Bausteine oder Tage abwählen lassen oder ob die Schule feste Zeiten vorgibt. Und an teil- und vollgebundenen Schulen sind ohnehin alle Schülerinnen und Schüler an den Pflichttagen zur Teilnahme verpflichtet: an zwei oder drei Wochentagen (teilgebunden) beziehungsweise an mindestens vier (vollgebunden).
Die genauen Anmeldetermine und -verfahren unterscheiden sich je nach Schule und Schulträger. Informiere dich direkt bei der gewünschten Schule oder beim zuständigen Schulträger (Stadt oder Landkreis). Den genauen Ablauf erklärt unser Anmeldung-Guide.
Ob dein Kind im nächsten Sommer schulpflichtig wird, hängt vom Stichtag Einschulung in Niedersachsen ab. Stichtag, Kann-Kind-Regel, Rückstellung und Einschulungsuntersuchung findest du im Ratgeber Stichtag Einschulung: Die Regeln der 16 Länder.
Wie die Fahrt zur Ganztagsschule und zurück geregelt ist, hängt vom Land und vom Landkreis ab. Einen Überblick gibt der Ratgeber Schülerbeförderung im Ganztag.
Falls sich später herausstellt, dass der Ganztag nicht passt: An offenen Schulen ist eine Abmeldung unter Beachtung der Fristen möglich — Adressat ist die Schulleitung, denn anders als beim Hort gibt es keinen Betreuungsvertrag mit einem Träger. An gebundenen Schulen kommt für einzelne Nachmittage eine Befreiung in Betracht. Prüfe vorher aber, ob eine frühere Abholzeit reicht — dazu mehr im nächsten Abschnitt. Alle Wege im Überblick findest du unter Ganztag abmelden.
Die frühere Abholzeit — oft besser als eine Abmeldung
Wenn der Ganztag nicht passt, denken viele Familien zuerst ans Abmelden. In Niedersachsen gibt es einen Zwischenschritt: Offene Ganztagsschulen können zusätzlich zur bestehenden Abholzeit weitere Abholzeiten einführen — an Tagen mit offenem Angebot.
Das ist häufig die passendere Antwort. Wenn nicht das Angebot das Problem ist, sondern die Länge des Tages, bleibt dein Kind im Ganztag und kommt trotzdem früher heim. Geregelt ist das im Runderlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ (Nr. 2.4), der am 01.02.2026 in Kraft getreten ist und bis 31.12.2031 gilt.
Drei Dinge solltest du dabei wissen:
- Die Schule entscheidet, ob sie eine weitere Abholzeit anbietet. Der Erlass sieht sie als Möglichkeit vor, nicht als Anspruch — fragen lohnt sich trotzdem, gerade wenn mehrere Familien denselben Bedarf haben.
- Auch die frühere Abholzeit ist verbindlich, und zwar wieder je nach Entscheidung der Schule für ein halbes oder ein ganzes Schuljahr. Sie ist keine Entscheidung, die sich täglich neu treffen lässt.
- Ein Anspruch auf Schülerbeförderung aufgrund weiterer Abholzeiten besteht nicht. Das steht ausdrücklich im Erlass — wer sein Kind früher abholen lässt, muss den Weg selbst organisieren. Bei langen Schulwegen im ländlichen Raum ist das der entscheidende Haken.
Welche Regeln für Abholzeiten bundesweit gelten, erklären wir in einem eigenen Ratgeber.
Rechtsanspruch in Niedersachsen
Seit dem 1. August 2026 haben die Erstklässlerinnen und Erstklässler in Niedersachsen Anspruch auf acht Stunden täglich an fünf Werktagen. Der Anspruch wächst jahrgangsweise bis zum Schuljahr 2029/30 auf. Das Land setzt diesen Rechtsanspruch gemeinsam mit den Kommunen um.
Laut Landesregierung (Drucksache 19/9123) erfolgt die Umsetzung auf Grundlage des ausgebauten Ganztagsschulsystems. Aus dem Bundes-Investitionsprogramm stehen Niedersachsen rund 258 Millionen Euro zu, dazu rund 20 Millionen Euro aus dem Vorgängerprogramm. Das Land übernimmt 50 Prozent des Kofinanzierungsanteils. Wie der Anspruch vor Ort erfüllt wird, entscheiden die Kommunen — Städte und Landkreise können Ganztagsschulen, Horte und Kooperationspartner kombinieren.
Wichtig: Wenn dein Kind keinen Ganztagsplatz bekommt, kannst du zunächst Widerspruch einlegen. Wird der Anspruch weiterhin nicht erfüllt, ist auch eine Klage beim Verwaltungsgericht möglich — der Anspruch richtet sich gegen den Träger der Jugendhilfe (Stadt oder Landkreis). Wie du dabei vorgehst, steht unter Kein Ganztagsplatz: Widerspruch und Klage.
Häufige Fragen zur Ganztagsschule Niedersachsen
Ist die Ganztagsschule in Niedersachsen kostenlos?
Zum Teil. Laut Runderlass sind die außerunterrichtlichen Angebote kostenfrei, das Mittagessen nicht. Sach- und Materialkosten tragen die Eltern. Für Randstundenbetreuung und andere außerschulische Angebote dürfen Träger Gebühren erheben, und auch beim Hort gilt die Gebührenordnung des Trägers.
Was ist der Unterschied zwischen offener und gebundener Ganztagsschule in Niedersachsen?
Bei der offenen Ganztagsschule ist die Teilnahme freiwillig; nach der Anmeldung bindet sie je nach Entscheidung der Schule für ein halbes oder ein ganzes Schuljahr. Bei der teilgebundenen Form nehmen alle Kinder an zwei oder drei Wochentagen ganztägig teil, bei der vollgebundenen an mehr als drei Tagen.
Gibt es in Niedersachsen Ferienbetreuung an Ganztagsschulen?
Zuständig sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also Städte und Landkreise. Schulen und Jugendhilfeträger sollen laut Runderlass zusammenarbeiten, damit von Montag bis Freitag ein Betreuungsangebot besteht. Frag bei deiner Gemeinde nach den verfügbaren Programmen.
Wer entscheidet, ob meine Grundschule Ganztag anbietet?
Die Einrichtung liegt bei den Schulträgern, also den Städten, Gemeinden und Landkreisen. Laut Landesregierung besteht keine Pflicht, jede Grundschule zum Ganztag zu machen. Frag beim Schulträger nach, welche Form deine Schule hat.
Wie lange bindet die Anmeldung zum offenen Ganztag?
Je nach Entscheidung der Schule für ein halbes oder ein ganzes Schuljahr — so steht es im Runderlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“. Einen landesweit einheitlichen Zeitraum gibt es also nicht. Frag vor der Anmeldung im Sekretariat nach, welche Variante deine Schule gewählt hat.
Kann mein Kind früher abgeholt werden als vorgesehen?
Offene Ganztagsschulen können laut Runderlass an Tagen mit offenem Angebot zusätzliche Abholzeiten einführen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, die Schule entscheidet. Auch diese Abholzeit ist für ein halbes oder ganzes Schuljahr verbindlich, und ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht dafür ausdrücklich nicht.
Was passiert, wenn mein Kind in Niedersachsen keinen Ganztagsplatz bekommt?
Erstklässler haben seit August 2026 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Wenn du keinen bekommst, kannst du zunächst Widerspruch einlegen. Wird der Anspruch weiterhin nicht erfüllt, ist eine Klage beim Verwaltungsgericht möglich — der Anspruch richtet sich gegen die Stadt oder den Landkreis.
Quellen (abgerufen am 23.10.2026):
- RdErl. „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ (Az. 25-81005), in Kraft seit 01.02.2026, Niedersächsisches Kultusministerium
- Niedersächsischer Landtag, Drucksache 19/1673 (Antwort vom 19.06.2023)
- Niedersächsischer Landtag, Drucksache 19/9123 (Antwort vom 24.11.2025)





