Schuleingangsuntersuchung: Vor der Einschulung lädt das Gesundheitsamt die Kinder zu einer ärztlichen Untersuchung ein. Viele Eltern fragen sich, was dort geprüft wird, ob die Teilnahme Pflicht ist und ob das Ergebnis über die Einschulung entscheidet. Dieser Ratgeber erklärt Ablauf, Inhalte und Unterlagen nach den Angaben aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen und zeigt, was die Untersuchung für die Ganztagsanmeldung bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Untersuchung ist verbindlich. In Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen ist sie nach den abgerufenen Quellen für alle Kinder vorgesehen, die eingeschult werden. Das gilt auch bei vorzeitiger Einschulung.
- Sie ist keine Aufnahmeprüfung. Berlin schreibt ausdrücklich, dass sie die Aufnahme nicht entscheidet. In Nordrhein-Westfalen entscheiden die Ärzte nicht über Einschulung oder Rückstellung, das tut die Schulleitung.
- Mitbringen: gelbes Vorsorgeheft, Impfausweis, bei Bedarf Brille oder Hörgerät sowie vorhandene Arztberichte. In Berlin und Thüringen gibt es vorab einen Elternfragebogen.
- Der Termin liegt unterschiedlich früh. In Bayern in den zwei Jahren vor der Einschulung, in Brandenburg meist zwischen November und April, in Berlin wird der Termin bei der Schulanmeldung mitgeteilt.
- Ergebnis: Du erhältst es in der Regel schriftlich oder im Gespräch. Die Schule erfährt davon, wenn es für den Unterricht relevant ist.
Schuleingangsuntersuchung, Einschulungsuntersuchung, schulärztliche Untersuchung: Gleiche Sache?
Die Begriffe werden im Alltag und in den Ländern unterschiedlich benutzt. Gemeint ist in der Regel dieselbe Untersuchung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst vor Schulbeginn:
- Schuleingangsuntersuchung: Bayern, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Thüringen.
- Einschulungsuntersuchung: Berlin, Nordrhein-Westfalen.
- Schulärztliche Untersuchung: Saarland (vor der Aufnahme erforderlich) und Hessen (in der Rechtsgrundlage genannt, Ablauf nicht geregelt).
- Gutachten oder Untersuchung des Gesundheitsamts: Baden-Württemberg nennt im Schulgesetz keine „Einschulungsuntersuchung“, aber eine Untersuchung durch das Gesundheitsamt bei vorzeitiger Aufnahme oder Zurückstellung (§ 74 Abs. 7).
Wie du die Begriffe einordnest, steht kompakt im Lexikon-Eintrag Schuleingangsuntersuchung.
Schuleingangsuntersuchung: Pflicht und Zuständigkeit
Zuständig ist der öffentliche Gesundheitsdienst. In Brandenburg schreibt die Landesbroschüre, dass die Untersuchung vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamts durchgeführt wird, nicht vom behandelnden Kinderarzt, damit sie einheitlich und unabhängig erfolgt. In Berlin führt der bezirkliche Kinder- und Jugendgesundheitsdienst die Untersuchung durch. In Bayern müssen die Kinder laut Gesundheitsamt Rosenheim auf Einladung teilnehmen; die Erziehungsberechtigten stellen das Kind vor.
Ob ein Elternteil dabei sein muss, regeln die Länder unterschiedlich. Brandenburg und Thüringen verlangen die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten, in Nordrhein-Westfalen soll möglichst mindestens ein Elternteil dabei sein.
Was geschieht, wenn Eltern nicht teilnehmen? Die Berliner Bezirksseite nennt keine Folgen. In Bayern wird laut Gesundheitsamt Rosenheim das Jugendamt informiert, wenn ein Teil der Untersuchung verweigert wird; vor der Einschulung ist außerdem eine Teilnahmebestätigung vorzulegen. Wenn du verhindert bist, sag den Termin früh ab: Berlin garantiert einen neuen Termin.
Ablauf und Inhalte der Schuleingangsuntersuchung
Die Untersuchung dauert nach den Angaben aus Berlin etwa eine Stunde plus Wartezeit, in Brandenburg 30 bis 45 Minuten. Die abgerufenen Quellen nennen folgende Bausteine:
| Baustein | Was geprüft wird | Quelle |
|---|---|---|
| Vorgeschichte | Gesundheitsgeschichte, abgefragt über einen Elternfragebogen und das Vorsorgeheft | Berlin, Brandenburg, Thüringen |
| Impfstatus | Prüfung des Impfausweises und Impfberatung; in Berlin ist ein vollständiger Masernschutz besonders wichtig | Berlin, Bayern, Brandenburg, Thüringen |
| Körpermaße | Größe und Gewicht | Alle abgerufenen Quellen |
| Sehen und Hören | Alters entsprechende Tests | Berlin, Bayern, Brandenburg, Thüringen |
| Sprache | Sprach- und Sprechscreening | Berlin, Bayern, Brandenburg, Thüringen |
| Motorik und Wahrnehmung | Körperkoordination, Fein- und Grobmotorik, Wahrnehmung | Berlin, Bayern, Brandenburg, Thüringen |
| Lernvoraussetzungen | Zahlen- und Mengenverständnis (Berlin), grundlegende Lernvoraussetzungen (Thüringen) | Berlin, Thüringen |
| Sozial-emotionale Entwicklung | Verhalten, Konzentration und Aufmerksamkeit | Berlin, Brandenburg, Thüringen |
| Körperliche Untersuchung | Allgemeine Untersuchung, bei Auffälligkeiten vertieft | Brandenburg, Thüringen, Bayern |
Nach den Angaben aus Berlin arbeitet das Kind die Aufgaben allein ab, dabei wird auch das Sozialverhalten beobachtet. Am Ende bespricht die Ärztin oder der Arzt die Ergebnisse, beantwortet Fragen und zeigt Fördermöglichkeiten auf.
Was du zur Schuleingangsuntersuchung mitbringen solltest
- Gelbes Vorsorgeheft (U-Heft). In Bayern wird der Nachweis der altersentsprechenden Früherkennung verlangt (U9, bei Kindern bis 64 Monaten U8).
- Impfausweis. Fehlende Impfungen solltest du vorher mit der Kinderarztpraxis nachholen; für Berlin ist ein vollständiger Masernschutz besonders wichtig. Im Saarland und in Schleswig-Holstein wird der Masernnachweis bei der Aufnahme verlangt.
- Ausgefüllter Elternfragebogen, sofern die Einladung einen enthält (Berlin, Thüringen).
- Brille, Hörgerät und weitere Hilfsmittel.
- Arzt- oder Krankenhausberichte zu schulrelevanten Beeinträchtigungen, Therapieberichte, in Berlin auch Ergebnisse von Kita-Sprachtests.
- Die Einladung selbst mit Termin und Ort.
Wann findet die Schuleingangsuntersuchung statt?
Der Zeitpunkt ist nicht einheitlich:
- Bayern: in den zwei Jahren vor dem Schulbeginn (Gesundheitsamt Rosenheim).
- Brandenburg: in der Regel von November bis April vor der Einschulung; das Gesundheitsamt legt den Termin mit der Schule fest und lädt ein.
- Berlin: Bei der Schulanmeldung erhältst du den Untersuchungstermin und Informationen.
- Thüringen: Die Schulleitung meldet die Kinder des übernächsten Schuljahres bis zum 20. Mai dem Gesundheitsamt, anschließend lädt dieses ein. Kommt keine Einladung, erklärt das Gesundheitsamt den Weg zur Terminbuchung.
- Schleswig-Holstein: ein fester Termin wird nicht genannt, die Untersuchung findet wohnortnah statt, möglichst in der Kita, der Grundschule oder dem Gesundheitsamt.
- Saarland: vor der Aufnahme in die Grundschule.
Der Termin passt häufig nicht zu deinem Arbeitsalltag. Frag deshalb früh nach Alternativen, wenn die Einladung nicht passt.
Ergebnis: Was bedeutet das für die Einschulung?
Das Ergebnis ist eine fachliche Einschätzung, keine Prüfungsnote. Die Länder gehen unterschiedlich damit um:
- Berlin: Die Ärztin oder der Arzt notiert eine Empfehlung zum Schulbesuch und gesundheitliche Besonderheiten auf dem Schulanmeldebogen, der an die Schule zurückgeht.
- Brandenburg: Die schulärztliche Stellungnahme wird mit den Eltern besprochen und unterschrieben. Sie kann weitere Abklärung, Therapie oder Förderung empfehlen und enthält eine ärztliche Empfehlung zur Einschulung oder Rückstellung, die die Schulleitung bei ihrer Entscheidung berücksichtigt.
- Bayern: Die Eltern erhalten das Ergebnis schriftlich. Die Schulleitung wird informiert, wenn sich daraus Folgen für den Unterricht ergeben.
- Thüringen: Die Empfehlungen werden mit den Eltern besprochen und nur mit ihrer Zustimmung an die Schule weitergegeben.
- Nordrhein-Westfalen: Das Gesundheitsamt entscheidet nicht über Einschulung oder Rückstellung. Das tut die Schulleitung.
Wie die Empfehlung in einem Rückstellungsverfahren verwendet wird, steht im Ratgeber Rückstellung bei der Einschulung. Die Länderübersicht zu Stichtagen findest du unter Stichtag Einschulung.
Schuleingangsuntersuchung und Ganztag
Für den Ganztag ist die Untersuchung aus drei Gründen interessant:
- Gesundheitliche Besonderheiten. Allergien, Medikamente oder chronische Erkrankungen sollten Schule und Ganztagsträger kennen. Bayern bittet Eltern, schulrelevante Befunde der Schule mitzuteilen. Mehr dazu im Ratgeber Allergien in der Ganztagsschule.
- Förderbedarf. Die Empfehlungen zu Sprache, Motorik und Konzentration können helfen, passende Angebote im Ganztag zu wählen. Wie du die Qualität eines Angebots beurteilst, steht unter Qualitätsmerkmale einer Ganztagsschule.
- Sitzplatz und Ausstattung. Brandenburg nennt, dass die Schule das Ergebnis auch für die Planung von Förderung, Mobiliar und Sitzplätzen nutzt.
Hilfreich für die Zeit nach der Untersuchung: Checkliste zur Einschulung.
Schuleingangsuntersuchung: Häufige Fragen
Ist die Schuleingangsuntersuchung Pflicht?
In den abgerufenen Quellen ja: In Bayern auf Einladung des Gesundheitsamts, in Berlin nach dem Schulgesetz verbindlich, in Brandenburg für alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, und in Thüringen für angemeldete Kinder. Auch bei Kann-Kindern und beim Aufschub (Beispiel Niedersachsen) ist sie vorgesehen.
Wer führt die Untersuchung durch?
Der öffentliche Gesundheitsdienst, meist das Gesundheitsamt oder der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. Die Untersuchung beim Kinderarzt (U-Untersuchungen) ersetzt sie nicht. Schleswig-Holstein stellt klar, dass die Früherkennungsuntersuchungen U8 und U9 durch die Schuleingangsuntersuchung nicht ersetzt werden.
Entscheidet die Untersuchung, ob mein Kind eingeschult wird?
Nein, nicht allein. In Berlin ist sie ausdrücklich keine Entscheidung über die Schulaufnahme, in Nordrhein-Westfalen entscheidet die Schulleitung. Die ärztliche Empfehlung ist aber eine wichtige Grundlage, etwa in Brandenburg bei Aufnahme oder Rückstellung.
Was passiert, wenn wir den Termin verpassen?
Sag den Termin so früh wie möglich ab. Berlin garantiert einen neuen Termin. Eine Sanktion nennt die Berliner Seite nicht; in Bayern wird bei verweigerten Teilen das Jugendamt informiert.
Müssen Impfungen vollständig sein?
Die Untersuchung prüft den Impfstatus und berät. Für die Aufnahme in die Schule verlangen unter anderem das Saarland und Schleswig-Holstein den Nachweis über den Masernschutz oder eine Immunität.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Die Angaben stützen sich auf Landesportale, Gesundheitsämter und Informationsblätter; sie gelten teils für einen einzelnen Bezirk oder Kreis (Berlin Steglitz-Zehlendorf, Rosenheim) und können sich ändern. Für Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Bremen und Hamburg konnten wir keine Beschreibung der Untersuchung abrufen. Maßgeblich ist die Einladung deines Gesundheitsamts. Für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.
Quellen:
- Staatliches Gesundheitsamt Rosenheim: Gesetzliche Grundlagen der Schuleingangsuntersuchung (Bayern)
- § 2 Grundschulordnung Bayern (GrSO), Fassung gültig ab 01.08.2026
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Einschulung und Einschulungsuntersuchung (Seite vom 21.09.2026)
- Brandenburg, MSGIV: Schuleingangsuntersuchung (Stand Juli 2024)
- Leistungsbeschreibung Einschulungsuntersuchung Nordrhein-Westfalen (FIM-Portal)
- § 35 Schulgesetz NRW: Beginn der Schulpflicht (Spiegelseite, nicht amtlich)
- Leistungsbeschreibung Grundschule-Aufnahme Saarland (FIM-Portal)
- Land Schleswig-Holstein: Einschulung (Stand 01.05.2026)
- Land Schleswig-Holstein: Schuleingangsuntersuchungen (Stand 08.05.2024)
- Leistungsbeschreibung Einschulungsuntersuchung Thüringen (FIM-Portal)
- Thüringen: Information zur Schuleingangsuntersuchung (Stand 20.06.2024)
- § 74 Schulgesetz Baden-Württemberg: Vorzeitige Aufnahme, Zurückstellung und Besuch der Juniorklasse (Spiegelseite, nicht amtlich)
- § 58 Hessisches Schulgesetz (Spiegelseite, nicht amtlich)






