Der GaFöG-Bericht zeigt, wie weit der Ausbau der Ganztagsangebote an Grundschulen ist, wie viele Plätze noch fehlen und was Eltern sich wünschen. Die Bundesregierung hat den dritten Bericht im Dezember 2025 beschlossen, kurz vor dem Start des Rechtsanspruchs am 1. August 2026. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Befunde zusammen, erklärt, wie die Zahlen zustande kommen, und sagt, was sie für Familien bedeuten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Nutzung: Im Schuljahr 2023/24 nutzten rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter ein Ganztagsangebot, das sind 57 Prozent. Im Osten sind es 84 Prozent, im Westen 51 Prozent.
- Bedarf: 65 Prozent der Eltern wünschen einen Ganztagsplatz. Dazu kommen 12 Prozent, die nur eine Übermittagsbetreuung brauchen.
- Fehlende Plätze: Für 2026/27 rechnet der Bericht mit 166.000 bis 284.000 zusätzlichen Plätzen, für 2029/30 mit 190.000 bis 339.000. Der Bedarf liegt fast vollständig in Westdeutschland.
- Geld: Von den 3,5 Milliarden Euro Bundesmitteln waren zum Stichtag 28. August 2025 49,5 Prozent bewilligt und erst 8 Prozent abgerufen.
- Auffällig: Die Zahl der Ganztagsgrundschulen ist erstmals leicht gesunken, von 11.190 auf 11.136.
Was ist der GaFöG-Bericht?
GaFöG steht für das Ganztagsfinanzhilfegesetz. Es regelt die Bundesmittel für den Ausbau der Ganztagsangebote. Die Bundesregierung legt dazu regelmäßig einen Bericht über den Ausbaustand vor, erstellt wurde er im Auftrag des Bundesfamilienministeriums. Der dritte Bericht ist laut Titelseite im Dezember 2025 abgeschlossen, das Bundeskabinett hat ihn am 3. Dezember 2025 beschlossen. Seine Ausbaudaten stammen aus dem Schuljahr 2023/24, der Elternbedarf aus dem Jahr 2024.
Der Bericht ist vor allem deshalb wichtig, weil er die Grundlage für die Frage liefert, ob Städte und Länder genug Plätze für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung schaffen. Dieser gilt seit dem 1. August 2026 zunächst für Kinder der ersten Klasse und wird jahrgangsweise ausgeweitet, bis ab dem Schuljahr 2029/30 alle Klassenstufen eins bis vier erfasst sind.
Wie viele Kinder nutzen den Ganztag?
Im Schuljahr 2023/24 nutzten rund 1,9 Millionen Kinder ein Angebot, 69.000 mehr als im Vorjahr (plus 3,8 Prozent). Die Inanspruchnahmequote liegt bei 57 Prozent. Mit der Bevölkerungsbasis des Zensus 2022 läge sie bei 59 Prozent, weil der Zensus weniger Kinder im Grundschulalter ausweist als die bisherige Fortschreibung.
Wichtig für das Verständnis: Die Quote bezieht sich auf Kinder zwischen 6,5 und 10,5 Jahren. Gezählt werden Kinder in Ganztagsschulen nach KMK-Definition und Kinder in Tageseinrichtungen mit Schulkindbetreuung, also zum Beispiel im Hort. Beide Zahlen werden addiert. Die KMK-Definition verlangt ein Angebot an mindestens drei Tagen pro Woche mit mindestens sieben Zeitstunden am Tag und einem Mittagessen. Das ist weniger als der künftige Rechtsanspruch.
Ost und West: große Unterschiede
In Ostdeutschland nutzen 84 Prozent der Grundschulkinder ein Angebot, in Westdeutschland 51 Prozent. Zwischen den Ländern ist der Abstand noch größer. Der Bericht nennt unter anderem diese Werte:
| Land | Quote 2023/24 | Einordnung im Bericht |
|---|---|---|
| Hamburg | 99 % | höchster Wert bundesweit |
| Sachsen | 88 % | höchster Wert in Ostdeutschland, Quote leicht gesunken |
| Sachsen-Anhalt | 77 % | niedrigster Wert in Ostdeutschland |
| Saarland | 63 % | höchster Wert in Westdeutschland ohne Hamburg |
| Bayern | 34 % | niedrigster Wert in Westdeutschland |
Den Bayern-Wert solltest du mit Vorsicht lesen: Laut Bericht werden dort verschiedene Angebotsformen unterschiedlich erfasst, deshalb fällt das Wachstum in der Statistik geringer aus als in der Realität. Wie die Länder im Einzelnen aufgestellt sind, steht auf den Seiten zu den einzelnen Bundesländern.
Ganztagsgrundschulen: erstmals weniger
Nach KMK-Definition gab es im Schuljahr 2023/24 insgesamt 11.136 Ganztagsgrundschulen, im Vorjahr waren es 11.190. Das ist laut Bericht erstmals ein leichter Rückgang. Sie machen 73 Prozent aller Grundschulen aus, 87 Prozent davon sind offen organisiert. Das Bundesfamilienministerium nannte zum Start des Rechtsanspruchs am 30. Juli 2026 den Wert von 74 Prozent der Grundschulen.
Was der Unterschied zwischen den Organisationsformen bedeutet, erklärt der Ratgeber zur offenen Ganztagsschule.
Was Eltern sich wünschen
Laut DJI-Kinderbetreuungsstudie (Stand 2024) wünschen sich 65 Prozent der Eltern einen Ganztagsplatz für ihr Grundschulkind, ein Prozentpunkt mehr als zuvor. Weitere 12 Prozent brauchen nur eine Übermittagsbetreuung. Im Osten liegt der Ganztagsbedarf bei 89 Prozent, im Westen bei 59 Prozent.
Wie viele Plätze fehlen?
Der Bericht rechnet mit zwei Szenarien: einem konstanten und einem steigenden Elternbedarf. Das Ergebnis für die zusätzlich benötigten Plätze:
| Schuljahr | Bedarf konstant | Bedarf steigend | Mittelwert |
|---|---|---|---|
| 2026/27 | 166.000 | 284.000 | 225.000 |
| 2029/30 | 190.000 | 339.000 | 264.000 |
Allein für die erste Klasse im Schuljahr 2026/27 braucht es bis zu 30.000 Plätze (konstanter Bedarf) beziehungsweise bis zu 65.000 (steigender Bedarf). Der Bedarf entfällt fast vollständig auf Westdeutschland: Dort liegt er für 2026/27 zwischen 165.000 und 271.000 Plätzen.
Auffällig ist der Vergleich mit den früheren Berichten. Für 2026/27 nannte der Bericht von 2023 noch einen Mittelwert von 393.000 fehlenden Plätzen, der von 2024 noch 271.000. Der aktuelle Mittelwert von 225.000 ist deutlich niedriger. Die Länder rechnen laut Bundesministerium damit, zu Beginn des Rechtsanspruchs ein weitgehend bedarfsdeckendes Angebot zu haben. Ob das vor Ort gelingt, zeigt der Bericht nicht. Wer keinen Platz bekommt, findet die nächsten Schritte unter Kein Ganztagsplatz: Widerspruch und Klage.
Ferien: Angebote fehlen vor allem im Westen
Der Rechtsanspruch gilt grundsätzlich auch in den Ferien. Schließzeiten von bis zu vier Wochen im Jahr regelt das Landesrecht, einige Länder haben dazu neue Regelungen eingeführt oder angepasst. Die Lücken sind laut Bericht im Westen groß: Nach DJI-Daten konnte 2022 rund ein Fünftel der Kinder im Grundschulalter in Westdeutschland kein Ferienangebot nutzen, obwohl die Eltern es wünschten. Mehr dazu im Beitrag zum Gesetz zur Ferienbetreuung.
Personal und Qualität
Bei der Personalausstattung gehen die Einschätzungen der Länder auseinander. Viele bewerten sie als durchweg positiv, einige sehen die Lage kritischer und erwarten keine Entspannung. Handlungsbedarf besteht laut Bericht bei der Zahl und der Qualifikation des Personals. Der Bund nennt unter anderem die Gesamtstrategie „Fachkräfte für Kitas und Ganztag“ und das Qualifizierungskonzept „Kompetent im Ganztag“ für Personal ohne pädagogische Erstausbildung. Eltern kritisieren in der Befragung Personalengpässe, die zu unzuverlässiger Betreuung führen.
Zu Qualitätsmerkmalen zählt der Bericht Raumkonzepte, gesundes Essen nach DGE-Standard und die Zusammenarbeit der Berufsgruppen. Welche Merkmale einen guten Ganztag ausmachen, beschreibt der Ratgeber zu den Qualitätsmerkmalen einer Ganztagsschule.
Wie viel Geld ist angekommen?
Der Bund stellt für den Zeitraum 2020 bis 2029 Finanzhilfen von 3,5 Milliarden Euro bereit: rund 500 Millionen Euro im Beschleunigungsprogramm und rund 3 Milliarden Euro im Investitionsprogramm Ganztagsausbau. Zum Stichtag 28. August 2025 waren davon 49,5 Prozent bewilligt und 8 Prozent abgerufen. Die Bewilligungsstände unterscheiden sich stark zwischen den Ländern, ländergenaue Zahlen nennt der Bericht nicht. Die Fristen des Investitionsprogramms wurden bis 2029 verlängert.
Für die laufenden Kosten steigt der Umsatzsteueranteil der Länder von 135 Millionen Euro im Jahr 2026 auf bis zu 1,3 Milliarden Euro jährlich ab 2030.
Was die Zahlen für Familien bedeuten
Der Bericht beschreibt den Bundesdurchschnitt, nicht deine Stadt. Ob dein Kind einen Platz bekommt, entscheidet sich vor Ort. Hilfreich ist es trotzdem, die Eckdaten zu kennen:
- Im Westen sind mehr Plätze knapp als im Osten. Wer dort wohnt, sollte sich früh um die Anmeldung kümmern und nachfragen, wann die Stadt oder der Schulträger die Plätze vergibt.
- Ferienangebote sind die häufigste Lücke. Frag bei der Schule oder beim Träger nach, wie die Ferienbetreuung geregelt ist und wann die Schließzeiten liegen.
- Die Quote sagt nichts über die Qualität. Wie viel Betreuung dein Kind tatsächlich bekommt, hängt von Personal, Räumen und Konzept deiner Schule ab.
Warum die Zahlen nicht mit der KMK-Statistik vergleichbar sind
Auf dieser Website findest du auch die KMK-Statistik unter Ganztagsschulen in Zahlen. Beide Datenquellen messen Unterschiedliches und dürfen nicht direkt verglichen werden:
- Die KMK-Statistik zählt Schülerinnen und Schüler und Schulen in Ganztagsform. Der GaFöG-Bericht bezieht sich auf Kinder im Alter von 6,5 bis 10,5 Jahren und rechnet Hort und andere Tageseinrichtungen mit Schulkindbetreuung hinzu.
- Die Statistiken von KMK und Kinder- und Jugendhilfe sind nicht aufeinander abgestimmt. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es Doppelzählungen, die der Bericht bereinigt, wobei Über- oder Unterschätzungen nicht ausgeschlossen sind.
- Die KMK-Statistik erhebt keinen Stundenumfang, und die Abfrage des Betreuungsumfangs wurde 2024 geändert. Ein Vergleich mit den Vorjahren ist deshalb nicht möglich.
- Für Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt fehlen in der KMK-Statistik Angaben zu privaten Ganztagsangeboten.
Häufige Fragen zum GaFöG-Bericht
Was bedeutet GaFöG?
GaFöG steht für das Ganztagsfinanzhilfegesetz. Es regelt die Bundesmittel für den Ausbau ganztägiger Angebote für Grundschulkinder. Über den Ausbaustand berichtet die Bundesregierung regelmäßig.
Wie viele Grundschulkinder nutzen ein Ganztagsangebot?
Im Schuljahr 2023/24 waren es rund 1,9 Millionen Kinder. Das entspricht 57 Prozent der Kinder zwischen 6,5 und 10,5 Jahren, im Osten 84 Prozent, im Westen 51 Prozent.
Wie viele Ganztagsplätze fehlen?
Je nach Szenario fehlen zum Schuljahr 2026/27 rund 166.000 bis 284.000 Plätze, im Mittel 225.000. Bis 2029/30 sind es 190.000 bis 339.000, im Mittel 264.000. Der Bedarf liegt fast vollständig in Westdeutschland.
Warum weichen die Zahlen von der KMK-Statistik ab?
Der Bericht zählt Kinder im Alter von 6,5 bis 10,5 Jahren inklusive Hort, die KMK-Statistik zählt Schülerinnen und Schüler an Schulen in Ganztagsform. Die beiden Statistiken sind nicht aufeinander abgestimmt und deshalb nicht direkt vergleichbar.
Gilt der Rechtsanspruch schon für alle Grundschulkinder?
Nein. Der Anspruch gilt seit dem 1. August 2026 zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe und wird jahrgangsweise ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt er für die Klassenstufen eins bis vier.
Quellen (abgerufen am 27.10.2026):
- Dritter Bericht der Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Berichtsstand Dezember 2025)
- Bundesfamilienministerium: Pressemitteilung vom 3. Dezember 2025
- Bundesfamilienministerium: Rechtsanspruch auf Ganztag startet zum 1. August 2026 (Pressemitteilung vom 30. Juli 2026)






