Der Hort ist eine Kindertageseinrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, die im Anschluss an den Schulunterricht die Betreuung von Grundschulkindern übernimmt — mit eigenem Personal, meist Erzieherinnen und Erziehern, und eigenen Räumen, oft getrennt vom Schulgebäude. Rechtlich gilt für ihn derselbe Rahmen wie für Krippe und Kindergarten: Der Förderungsauftrag steht in § 22 SGB VIII, der Anspruch auf einen Platz in § 24 Abs. 4 SGB VIII.
Diese Einordnung ist der Schlüssel zu fast allem, was Eltern am Hort verwirrt. Weil er dem Kita-Recht folgt und nicht dem Schulrecht, gelten dort Betreuungsverträge statt Anmeldeformularen, kommunale Satzungen statt Schulordnungen und Kündigungsfristen statt Abmeldeterminen.
Hort oder Ganztagsschule: Der Unterschied in einem Satz
Die Ganztagsschule ist Schule, der Hort ist Jugendhilfe. Daraus folgt alles Weitere: Kinder wechseln nach Unterrichtsende oft den Ort, treffen auf anderes Personal und eine neue Gruppe. Die Betreuungsform ist in Ostdeutschland traditionell weit verbreitet und historisch tief verankert — dort vielerorts als Fortführung der DDR-Betreuungsstrukturen. Einen ausführlichen Vergleich beider Modelle findest du in unserem Artikel Ganztagsschule vs. Hort.
Ein praktischer Test hilft bei der Zuordnung: Hast du einen Betreuungsvertrag unterschrieben? Dann ist es ein Hort oder ein anderes Jugendhilfeangebot. Hast du nur ein Anmeldeformular der Schule ausgefüllt, ist es ein schulisches Ganztagsangebot.
Wo der Hort das Hauptmodell ist — und wer zuständig ist
Der Hort ist keine bundesweit einheitliche Einrichtung. Wer Vertragspartner ist und wo eine Abmeldung eingereicht wird, unterscheidet sich von Land zu Land erheblich:
| Bundesland | Anlaufstelle | Besonderheit |
|---|---|---|
| Brandenburg | Träger des Horts | Der Hort ist rechtlich eine Kindertageseinrichtung; die Frist steht in der kommunalen Satzung |
| Sachsen | Hortleitung | Der Vertrag besteht mit dem Träger, die Kündigung wird aber bei der Leitung eingereicht |
| Sachsen-Anhalt | Träger, meist die Kommune | Die Geschwisterermäßigung gilt für Hortkinder nicht |
| Mecklenburg-Vorpommern | Träger des Horts | Beitragsfrei — aber die Verpflegung ist ausgenommen |
| Thüringen | Schulleitung | Der Hort gehört organisatorisch zur Grundschule |
| Berlin | Jugendamt oder freier Träger | Heißt dort eFöB; zweistufig über einen Bedarfsbescheid |
Thüringen ist die bemerkenswerte Ausnahme. Dort läuft die An- und Abmeldung laut Serviceportal des Landes in der Regel schriftlich über die Leitung der jeweiligen Grundschule — der Hort ist Teil der Schule, nicht eine Einrichtung daneben. In allen anderen Hortländern führt der Weg über den Träger.
Auch im Westen und Süden gibt es Horte, dort aber meist neben starken schulischen Angeboten: in Bayern parallel zur OGTS, in Bremen als kostenpflichtige Alternative zur beitragsfreien Ganztagsschule, in Hamburg weitgehend abgelöst durch die schulnahe Ganztagsbetreuung.
Was kostet ein Hortplatz?
Anders als die meisten schulischen Ganztagsangebote ist der Hort in der Regel kostenpflichtig. Die Beiträge legt der Träger fest, meist die Kommune, und sie sind fast überall nach Einkommen und Betreuungsumfang gestaffelt. Maßgeblich ist dabei die Satzung deiner Wohnortgemeinde — auch dann, wenn dein Kind auswärts betreut wird.
Zwei Punkte sorgen regelmäßig für Ärger:
- Geschwisterermäßigung. Sie gilt längst nicht überall für Hortkinder. In Sachsen-Anhalt etwa zahlen Familien für jedes Hortkind den vollen Beitrag — anders als bei Krippe und Kindergarten, weil die eingesetzten Bundesmittel nur für Kinder bis zur Einschulung verwendet werden dürfen.
- Verpflegung. Sie ist nie im Beitrag enthalten, auch dort nicht, wo die Betreuung beitragsfrei ist. Mecklenburg-Vorpommern hat die Elternbeiträge komplett abgeschafft — das Mittagessen zahlen Eltern trotzdem.
Familien mit geringem Einkommen können sowohl das Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabepaket erstattet bekommen als auch eine Beitragsermäßigung beantragen; bei Horten läuft Letzteres über die wirtschaftliche Jugendhilfe des Jugendamts. Einen bundesweiten Kostenüberblick gibt unser Artikel zu den Kosten der Ganztagsschule.
Anmeldung: meist ein zweistufiges Verfahren
Wer sein Kind an der Schule anmeldet, hat damit noch keinen Hortplatz. Beides sind getrennte Vorgänge, und der Hort läuft in mehreren Ländern über zwei Stationen: Zuerst prüft das Jugendamt den Bedarf und stellt einen Bescheid aus — in Berlin umgangssprachlich „Hortgutschein“ genannt —, danach wird der Betreuungsvertrag mit dem Träger geschlossen. In Mecklenburg-Vorpommern soll der Antrag auf Bedarfsprüfung in der Regel drei Monate vor Betreuungsbeginn vorliegen.
Anderswo läuft es einstufig über ein Portal: In Bremen etwa über das Kita-Portal, mit einer Hauptanmeldephase bis Ende Februar. Den allgemeinen Ablauf erklärt unser Anmeldung-Guide.
Abmeldung: eine Kündigung, kein Abmeldeformular
Das ist der Punkt, an dem die Einordnung als Kindertageseinrichtung praktisch wird — und an dem Familien Geld verlieren. Ein Hortplatz endet nicht dadurch, dass man das Kind nicht mehr hinschickt. Es besteht ein Betreuungsvertrag, und der muss mit der vertraglichen Frist gekündigt werden.
Drei Dinge solltest du dabei wissen:
- Die Frist steht in deinem Vertrag, ergänzend in der Satzung deiner Kommune. Eine bundesweit gültige Angabe gibt es nicht — die Spannen reichen von vier Wochen zum Monatsende bis zu festen Stichtagen im Frühjahr.
- Verspätung kostet. Im Landkreis Gotha etwa verlängert eine zu spät eingegangene Abmeldung die Gebührenpflicht um einen weiteren Monat.
- Der Essensvertrag läuft oft separat weiter, wenn du ihn nicht ausdrücklich mitkündigst. Prüfe, ob Betreuung und Verpflegung bei dir in einem oder in zwei Verträgen geregelt sind.
Ein passendes Schreiben für dein Bundesland und deine Betreuungsform erzeugt unser Musterbrief-Generator. Wie die Fristenlogik grundsätzlich funktioniert, steht unter Abmeldefrist und Kündigung zum Halbjahr.
Der große Vorteil: Ferienbetreuung
Hier spielt der Hort seine Stärke aus. Weil er eine Kindertageseinrichtung ist und nicht dem Schuljahr folgt, betreut er in der Regel auch in den Ferien — anders als die meisten schulischen Ganztagsangebote, bei denen die Betreuung mit dem letzten Unterrichtstag endet. Für berufstätige Eltern ist das häufig das ausschlaggebende Argument.
Achte trotzdem auf zwei Details: Die Länder dürfen Schließzeiten von bis zu vier Wochen im Jahr regeln, und mancherorts kostet der Ferienbetreuung ein gesonderter Beitrag oder verlangt eine eigene Anmeldung. Mehr dazu in unserem Überblick zur Ferienbetreuung.
Hort und Rechtsanspruch seit 2026
Seit August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, zunächst für Erstklässler. Er ist im SGB VIII verankert, richtet sich also gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe — den Landkreis oder die kreisfreie Stadt — und nicht gegen die Schule. Ein Hortplatz erfüllt ihn ebenso wie ein Platz an einer Ganztagsschule.
Ein Detail im Gesetzestext wird dabei oft übersehen und kann für dich entscheidend sein: Der Anspruch gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt. Wer bereits eine Ganztagsgrundschule besucht, kann daraus also keinen zusätzlichen Hortplatz ableiten. Wird dir ein Platz verweigert, sind Widerspruch und Klage möglich.
Häufige Fragen zum Hort
Was ist ein Hort?
Ein Hort ist eine Kindertageseinrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, die Grundschulkinder vor und nach dem Unterricht sowie meist auch in den Ferien betreut. Rechtlich gelten für ihn dieselben Regeln wie für Krippe und Kindergarten — Grundlage sind § 22 und § 24 SGB VIII, nicht das Schulrecht.
Was ist der Unterschied zwischen Hort und Ganztagsschule?
Die Ganztagsschule ist ein schulisches Angebot, der Hort gehört zur Jugendhilfe. Praktisch heißt das: Für den Hort schließt du einen Betreuungsvertrag mit einem Träger und zahlst meist einen einkommensabhängigen Beitrag; das schulische Ganztagsangebot ist häufig beitragsfrei, endet aber mit dem letzten Unterrichtstag vor den Ferien.
Was kostet ein Hortplatz?
Das legt der Träger fest, meist die Kommune, gestaffelt nach Einkommen und Betreuungsumfang. Maßgeblich ist die Satzung deiner Wohnortgemeinde. Eine Ausnahme ist Mecklenburg-Vorpommern, wo die Betreuung beitragsfrei ist — das Mittagessen zahlen Eltern dort trotzdem.
Wie melde ich mein Kind vom Hort ab?
Mit einer schriftlichen Kündigung des Betreuungsvertrags, unter Beachtung der vertraglichen Frist. Adressat ist in den meisten Ländern der Träger, in Sachsen die Hortleitung und in Thüringen die Schulleitung. Denk daran, einen separaten Essensvertrag mitzukündigen — er läuft sonst weiter.
Erfüllt ein Hortplatz den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?
Ja. Der Anspruch ist im SGB VIII geregelt und formneutral: Er kann durch einen Hortplatz oder ein schulisches Ganztagsangebot erfüllt werden. Zuständig ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also der Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
Betreut der Hort auch in den Ferien?
In der Regel ja — das ist sein wesentlicher Vorteil gegenüber schulischen Angeboten. Die Länder dürfen allerdings Schließzeiten von bis zu vier Wochen im Jahr festlegen, und mancherorts fällt für die Ferienbetreuung ein gesonderter Beitrag an oder es ist eine eigene Anmeldung nötig.
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