Kalender mit Pause-Zeichen und Pfeil: Rückstellung bei der Einschulung um ein Jahr

Rückstellung bei der Einschulung: Regeln, Fristen und Ganztag

Gilt für:Grundschule·Zuletzt geprüft: Oktober 2026

Rückstellung Einschulung: Manche Kinder sind mit sechs Jahren schulpflichtig, aber noch nicht so weit. Das Schulrecht kennt dafür die Rückstellung: Das Kind beginnt ein Jahr später. Wer dazu berechtigt ist, welche Gründe zählen und bis wann ein Antrag vorliegen muss, entscheiden die Länder unterschiedlich. Dieser Ratgeber zur Rückstellung Einschulung ordnet die Begriffe, zeigt die belegten Regeln und erklärt, was die Rückstellung für Kita und Ganztagsanmeldung bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rückstellung Einschulung heißt: ein Jahr später. Das schulpflichtige Kind wird von der Schulpflicht zurückgestellt. In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Sachsen zählt das Jahr nicht auf die Dauer der Schulpflicht.
  • Die Hürde unterscheidet sich stark. Nordrhein-Westfalen verlangt erhebliche gesundheitliche Gründe, Baden-Württemberg und Hessen stellen auf den Entwicklungsstand ab, Niedersachsen erlaubt für einen Geburtszeitraum den Aufschub ohne Begründung.
  • Entscheidend ist meist die Schulleitung. Sie entscheidet in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen und Thüringen. In Berlin entscheidet die Schulaufsicht, in Hamburg die Behörde, in Bayern entscheiden die Eltern nach der Beratung.
  • Fristen laufen früh. Berlin nennt als Beispiel den 27. Februar vor der Einschulung, Hamburg das Anmeldeverfahren im Januar, Niedersachsen den 1. Mai.
  • Der Ganztag ist offen. Eine allgemeine Landesregel, ob ein Ganztagsplatz bei Rückstellung erhalten bleibt, fand sich in den Quellen nicht. Frage Schule und Träger vorher.

Rückstellung Einschulung, Zurückstellung, Aufschub: Was ist der Unterschied?

Im Alltag werden die Begriffe vermischt. Rechtlich gibt es mehrere Wege, die dazu führen, dass ein Kind später beginnt:

BegriffWas gemeint istBeispiel
Rückstellung / ZurückstellungEin schulpflichtiges Kind wird auf Antrag oder von Amts wegen um ein Jahr zurückgestelltNordrhein-Westfalen (§ 35 Abs. 3), Baden-Württemberg (§ 74 Abs. 2), Hessen (§ 58 Abs. 3)
Aufschub durch die ElternEltern verschieben den Beginn ohne Begründung innerhalb eines GeburtszeitraumsNiedersachsen: Geburtstag Juli bis September, Erklärung bis 1. Mai. Bayern: Einschulungskorridor 1. Juli bis 30. September
BeurlaubungZeitlich begrenzte Freistellung in Ausnahmefällen aus gesundheitlichen GründenSchleswig-Holstein (Landesportal)
Kann-KindGegenstück: Das Kind wird früher eingeschult, als es die Schulpflicht verlangtSiehe Lexikon Kann-Kind

Der Überblick über Stichtage, Kann-Kind-Regeln und Untersuchung in allen Ländern steht im Ratgeber Stichtag Einschulung. Hier geht es um das Verfahren, wenn ein Kind schulpflichtig ist und später beginnen soll.

Rückstellung Einschulung: Die Regeln in den Ländern

Die Tabelle zur Rückstellung Einschulung zeigt, was sich in Gesetzestexten und Landesportalen belegen ließ. Wo keine Primärquelle abrufbar war, steht „nicht geprüft“. Spiegelseiten wie lxgesetze.de, lexmea.de und anwalt24.de sind nicht amtlich; den verbindlichen Wortlaut hat das Gesetzblatt.

LandWer entscheidet, wer beantragtGründe und BedingungenFrist und Besonderheiten
Baden-WürttembergDie Schulleitung der Grundschule des Schulbezirks (§ 74 Abs. 2 SchG)Es kann nicht erwartet werden, dass das Kind mit Erfolg am Bildungsgang teilnimmt. Grundlage sind Einschätzungen der Kooperationslehrkraft, der Sprachförderkraft und weitere EntwicklungseinschätzungenEin Jahr, nicht auf die Schulpflicht angerechnet; auch nachträglich im ersten Schulhalbjahr mit Zustimmung der Eltern. Juniorklasse und Sprachförderung nach Übergangsregeln
BayernDie Eltern entscheiden nach Beratung der Schule (§ 2 Abs. 4 GrSO)Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können ein Jahr zurückgestellt werden (Abs. 5)Schriftliche Mitteilung bis 10. April; eine zweite Zurückstellung braucht ein sonderpädagogisches Gutachten; probeweise Aufnahme bis zu drei Monate möglich (Abs. 3)
BerlinDie Schulaufsicht (Beispiel Bezirk Steglitz-Zehlendorf) auf Antrag der ElternKind profitiert von gezielter vorschulischer Förderung in Kita oder Jugendhilfe; Kita-Stellungnahme und ärztliche oder schulpsychologische EinschätzungAntrag bis 27. Februar 2027 (Einschulung 2027); einmalig; nach Schulbeginn nicht mehr möglich
BrandenburgDie Schulleitung berücksichtigt die schulärztliche EmpfehlungSchulärztliche Stellungnahme mit Empfehlung zur Aufnahme oder RückstellungEinzelheiten der Grundschulverordnung nicht geprüft
BremenSchul- oder Fachaufsicht auf Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens; eine andere Stelle der Seite nennt die SchulleitungErhebliche gesundheitliche Gründe oder ein Entwicklungsstand, der einen erfolgreichen Besuch der ersten Klasse unwahrscheinlich machtFormloser Antrag bei der Schule; Frist steht in der Einschulungsbenachrichtigung (meist nach den Herbstferien); gebührenfrei; Schulkindergarten kann verpflichtend sein
HamburgEltern oder die Erstwunschschule stellen einen formlosen Antrag, die Behörde stimmt zu (§ 38 Abs. 3 HmbSG)Entwicklungsstand (geistig, seelisch, körperlich, sprachlich) lässt keinen erfolgreichen Besuch der Klasse 1 erwarten; Aufholen in einem Jahr Vorschulklasse erwartet; sonderpädagogischer Förderbedarf in der Regel kein GrundMeist im Anmeldeverfahren im Januar; ein späterer Antrag kann nicht berücksichtigt werden; Vorschulklasse ist Pflicht
HessenDie Schulleitung, nach Anhörung der Eltern, mit Beteiligung von Schulpsychologie und Schulärztlichem Dienst (§ 58 Abs. 3)Es fehlt die nötige körperliche, geistige oder seelische Entwicklung, oder es fehlen ausreichende DeutschkenntnisseEin Jahr, nicht auf die Schulpflicht angerechnet; Vorlaufkurs für Kinder mit zu geringen Deutschkenntnissen
Mecklenburg-Vorpommernnicht geprüftnicht geprüftnicht geprüft
NiedersachsenBeide Sorgeberechtigten erklären formlos schriftlich gegenüber der SchuleFür Kinder mit Geburtstag Juli bis September ohne Begründung; über eine Zurückstellung entscheidet die Schulleitung auf Grundlage der UntersuchungErklärung bis 1. Mai; Kita-Rechtsanspruch von mindestens vier Stunden täglich bis zur Einschulung
Nordrhein-WestfalenDie Schulleitung nach Anhörung der Eltern, auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens (§ 35 Abs. 3)Nur erhebliche gesundheitliche Gründe; die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgenEin Jahr, in der Regel nicht auf die Schulpflicht angerechnet; Anmeldung bis 15. November
Rheinland-PfalzAntrag der Eltern; die Seite nennt keine zuständige StelleWichtiger Grund, soll in der Regel nur aus gesundheitlichen Gründen erfolgenSchulkindergarten oder Kita möglich
SaarlandAuf der Seite nicht beschriebenAuf der Seite nicht beschriebennicht geprüft
SachsenDie Schulleitung der zuständigen Grundschule (§ 27 SchulG, § 4 SOGS)Das Kind ist geistig oder körperlich zu wenig entwickelt, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen; nicht bei Anhaltspunkten für sonderpädagogischen FörderbedarfNur einmal möglich; schriftliche Begründung, Fördermaßnahmen werden mit Eltern und Kita vereinbart; Widerspruch möglich; das Jahr zählt nicht zur vierjährigen Grundschulzeit
Sachsen-Anhaltnicht geprüftnicht geprüftnicht geprüft
Schleswig-HolsteinDie Seite beschreibt das Verfahren nichtNur ausnahmsweise Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen genanntWende dich an die Grundschule
ThüringenDie Schulleitung, vor allem auf Grundlage der Einschulungsuntersuchung (§ 18 Abs. 3 ThürSchulG)Nur in Ausnahmefällen, auf Antrag der Eltern, bei medizinischer IndikationEin Jahr

Rückstellung Einschulung beantragen: So gehst du vor

Aus den Verfahren der Länder lässt sich ein gemeinsamer Ablauf ableiten. Er ersetzt nicht die Vorgaben deines Landes, hilft aber beim Sortieren:

  1. Frist prüfen. Frage schon im Herbst vor der Einschulung bei Schule oder Schulamt, bis wann ein Antrag nötig ist. Die Fristen reichen laut Quellen von Januar bis Mai.
  2. Kita um eine Einschätzung bitten. In Berlin wird die Kita-Stellungnahme mit dem Antrag verlangt, in Baden-Württemberg fließen Einschätzungen von Kooperationslehrkraft und Sprachförderkraft ein.
  3. Einschulungsuntersuchung wahrnehmen. Sie liefert in mehreren Ländern die Grundlage der Entscheidung. Mehr dazu im Ratgeber Schuleingangsuntersuchung.
  4. Antrag stellen. In Hamburg, Bremen und Niedersachsen ist der Antrag oder die Erklärung formlos. Halte ihn schriftlich fest und lass dir den Eingang bestätigen.
  5. Entscheidung abwarten. Sie kommt in der Regel schriftlich. In Sachsen nennt die Schulleitung den Grund und vereinbart Fördermaßnahmen mit Eltern und Kita.
  6. Bei Ablehnung die Rechtsbehelfsbelehrung lesen. Dort steht, ob Widerspruch oder Klage möglich ist und welche Frist gilt. In Hamburg ist es nach der Leistungsbeschreibung ein Monat.

Was nach der Rückstellung Einschulung passiert

Wohin das Kind im Jahr der Rückstellung geht, regeln die Länder unterschiedlich:

  • Hamburg: Zurückgestellte Kinder besuchen eine Vorschulklasse, der Besuch ist Pflicht. In begründeten Ausnahmen kann es eine Kita sein.
  • Rheinland-Pfalz und Bremen: Ein Schulkindergarten kommt in Betracht, in Bremen kann er verpflichtend sein, sofern es ihn beim Schulträger gibt.
  • Niedersachsen: Betroffene Kinder haben nach dem Informationsblatt einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz von mindestens vier Stunden täglich an fünf Tagen. Über die Weiterbetreuung in der bisherigen Kita entscheiden Träger und Jugendhilfeträger.
  • Berlin: Die Rückstellung wird nur mit gezielter vorschulischer Förderung in Kita oder Jugendhilfe genehmigt.
  • Baden-Württemberg: Die Schule kann den Besuch einer Juniorklasse empfehlen, wenn sie zumutbar erreichbar ist.

Rückstellung Einschulung und Ganztagsanmeldung

Der Ganztag ist der Punkt, den die Landesregeln nicht beantworten. In den abgerufenen Quellen fand sich keine allgemeine Regel, ob ein bereits zugesagter Ganztagsplatz bei einer Rückstellung erhalten bleibt oder ob du dich im Folgejahr neu anmelden musst. Das hängt von Schule, Träger und Land ab. Klär deshalb vor dem Antrag:

  • Bleibt der Platz in der gebundenen oder offenen Ganztagsschule für das Folgejahr reserviert, oder wird er neu vergeben?
  • Muss die Anmeldung im Folgejahr wiederholt werden, und gelten dieselben Fristen? Die Abläufe stehen im Ratgeber Anmeldung zur gebundenen Ganztagsschule.
  • Wie wird das zusätzliche Jahr betreut, wenn beide Eltern arbeiten (Kita-Verlängerung, Vorschulklasse, Hort)? Zum Hort siehe Hort.
  • Verschiebt sich der Beginn des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung, der stufenweise mit den Einschulungsjahrgängen eingeführt wird? Hintergrund: GaFöG.

Lass dir die Antworten schriftlich geben. Praktische Vorbereitung für das Jahr danach: Checkliste zur Einschulung und Eingewöhnung im Ganztag.

Rückstellung oder Einschulung: Woran sich Eltern orientieren können

Eine Entscheidung für oder gegen die Rückstellung Einschulung ist keine Rechenaufgabe. Die Quellen nennen als Maßstäbe die körperliche, geistige, seelische und sprachliche Entwicklung sowie die Erwartung, dass das Kind erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann. Für Eltern bedeutet das:

  • Sprich mit den Erzieherinnen und Erziehern: Sie erleben dein Kind täglich in der Gruppe.
  • Nutze die Beratung der Schule vor der Anmeldung. Mehrere Länder sehen sie ausdrücklich vor (zum Beispiel Bayern und Sachsen).
  • Nimm das Ergebnis der Einschulungsuntersuchung ernst, aber lies es als Empfehlung. In Nordrhein-Westfalen entscheiden die Ärzte nicht über die Einschulung, das tut die Schulleitung.
  • Frage, welche Förderung im Jahr der Rückstellung tatsächlich stattfindet. In Berlin und Hamburg ist sie Voraussetzung.

Rückstellung Einschulung: Häufige Fragen

Kann ich die Rückstellung Einschulung ohne Begründung beantragen?

In Niedersachsen genügt für Kinder mit Geburtstag im Zeitraum Juli bis September eine formlose Erklärung beider Sorgeberechtigten bis zum 1. Mai, ohne Begründung. In Bayern können Eltern den Beginn innerhalb des Einschulungskorridors verschieben. In anderen Ländern wie Nordrhein-Westfalen braucht es erhebliche gesundheitliche Gründe.

Wer entscheidet über die Rückstellung?

Meistens die Schulleitung, so in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen und Thüringen. In Berlin entscheidet die Schulaufsicht, in Hamburg stimmt die Behörde zu, in Bayern entscheiden die Eltern nach Beratung der Schule.

Bis wann muss der Antrag vorliegen?

Das ist je nach Land verschieden: In Hamburg in der Regel im Anmeldeverfahren im Januar, in Berlin (Beispiel Bezirk Steglitz-Zehlendorf) bis 27. Februar, in Bayern bis 10. April, in Niedersachsen bis 1. Mai. Maßgeblich ist die Einladung deiner Schule.

Zählt das Rückstellungsjahr zur Schulpflicht?

In Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen wird die Zeit nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet, in Nordrhein-Westfalen in der Regel nicht; das Schulamt kann in Ausnahmefällen anrechnen.

Behält mein Kind den Ganztagsplatz?

Dazu gibt es keine einheitliche Regel. Frag Schule und Träger, ob der Platz erhalten bleibt oder neu beantragt werden muss, und lass dir die Antwort schriftlich geben.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Entwicklungsberatung im Einzelfall. Die Tabelle stützt sich auf abgerufene Gesetzestexte und Landesportale; für Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt konnten wir keine Primärquelle abrufen, für das Saarland und Schleswig-Holstein beschreiben die Landesseiten das Verfahren nicht, für Berlin und Sachsen dienten ein einzelner Bezirk und eine ältere Verordnung als Grundlage. Maßgeblich sind die Einladung deiner Schule und die Auskunft des Schulamts. Für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

Quellen:

Dieser Beitrag wurde unter Einsatz von KI-Werkzeugen redaktionell erstellt und von der Redaktion geprüft.