Rückstellung Einschulung: Manche Kinder sind mit sechs Jahren schulpflichtig, aber noch nicht so weit. Das Schulrecht kennt dafür die Rückstellung: Das Kind beginnt ein Jahr später. Wer dazu berechtigt ist, welche Gründe zählen und bis wann ein Antrag vorliegen muss, entscheiden die Länder unterschiedlich. Dieser Ratgeber zur Rückstellung Einschulung ordnet die Begriffe, zeigt die belegten Regeln und erklärt, was die Rückstellung für Kita und Ganztagsanmeldung bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze
- Rückstellung Einschulung heißt: ein Jahr später. Das schulpflichtige Kind wird von der Schulpflicht zurückgestellt. In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Sachsen zählt das Jahr nicht auf die Dauer der Schulpflicht.
- Die Hürde unterscheidet sich stark. Nordrhein-Westfalen verlangt erhebliche gesundheitliche Gründe, Baden-Württemberg und Hessen stellen auf den Entwicklungsstand ab, Niedersachsen erlaubt für einen Geburtszeitraum den Aufschub ohne Begründung.
- Entscheidend ist meist die Schulleitung. Sie entscheidet in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen und Thüringen. In Berlin entscheidet die Schulaufsicht, in Hamburg die Behörde, in Bayern entscheiden die Eltern nach der Beratung.
- Fristen laufen früh. Berlin nennt als Beispiel den 27. Februar vor der Einschulung, Hamburg das Anmeldeverfahren im Januar, Niedersachsen den 1. Mai.
- Der Ganztag ist offen. Eine allgemeine Landesregel, ob ein Ganztagsplatz bei Rückstellung erhalten bleibt, fand sich in den Quellen nicht. Frage Schule und Träger vorher.
Rückstellung Einschulung, Zurückstellung, Aufschub: Was ist der Unterschied?
Im Alltag werden die Begriffe vermischt. Rechtlich gibt es mehrere Wege, die dazu führen, dass ein Kind später beginnt:
| Begriff | Was gemeint ist | Beispiel |
|---|---|---|
| Rückstellung / Zurückstellung | Ein schulpflichtiges Kind wird auf Antrag oder von Amts wegen um ein Jahr zurückgestellt | Nordrhein-Westfalen (§ 35 Abs. 3), Baden-Württemberg (§ 74 Abs. 2), Hessen (§ 58 Abs. 3) |
| Aufschub durch die Eltern | Eltern verschieben den Beginn ohne Begründung innerhalb eines Geburtszeitraums | Niedersachsen: Geburtstag Juli bis September, Erklärung bis 1. Mai. Bayern: Einschulungskorridor 1. Juli bis 30. September |
| Beurlaubung | Zeitlich begrenzte Freistellung in Ausnahmefällen aus gesundheitlichen Gründen | Schleswig-Holstein (Landesportal) |
| Kann-Kind | Gegenstück: Das Kind wird früher eingeschult, als es die Schulpflicht verlangt | Siehe Lexikon Kann-Kind |
Der Überblick über Stichtage, Kann-Kind-Regeln und Untersuchung in allen Ländern steht im Ratgeber Stichtag Einschulung. Hier geht es um das Verfahren, wenn ein Kind schulpflichtig ist und später beginnen soll.
Rückstellung Einschulung: Die Regeln in den Ländern
Die Tabelle zur Rückstellung Einschulung zeigt, was sich in Gesetzestexten und Landesportalen belegen ließ. Wo keine Primärquelle abrufbar war, steht „nicht geprüft“. Spiegelseiten wie lxgesetze.de, lexmea.de und anwalt24.de sind nicht amtlich; den verbindlichen Wortlaut hat das Gesetzblatt.
| Land | Wer entscheidet, wer beantragt | Gründe und Bedingungen | Frist und Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Die Schulleitung der Grundschule des Schulbezirks (§ 74 Abs. 2 SchG) | Es kann nicht erwartet werden, dass das Kind mit Erfolg am Bildungsgang teilnimmt. Grundlage sind Einschätzungen der Kooperationslehrkraft, der Sprachförderkraft und weitere Entwicklungseinschätzungen | Ein Jahr, nicht auf die Schulpflicht angerechnet; auch nachträglich im ersten Schulhalbjahr mit Zustimmung der Eltern. Juniorklasse und Sprachförderung nach Übergangsregeln |
| Bayern | Die Eltern entscheiden nach Beratung der Schule (§ 2 Abs. 4 GrSO) | Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können ein Jahr zurückgestellt werden (Abs. 5) | Schriftliche Mitteilung bis 10. April; eine zweite Zurückstellung braucht ein sonderpädagogisches Gutachten; probeweise Aufnahme bis zu drei Monate möglich (Abs. 3) |
| Berlin | Die Schulaufsicht (Beispiel Bezirk Steglitz-Zehlendorf) auf Antrag der Eltern | Kind profitiert von gezielter vorschulischer Förderung in Kita oder Jugendhilfe; Kita-Stellungnahme und ärztliche oder schulpsychologische Einschätzung | Antrag bis 27. Februar 2027 (Einschulung 2027); einmalig; nach Schulbeginn nicht mehr möglich |
| Brandenburg | Die Schulleitung berücksichtigt die schulärztliche Empfehlung | Schulärztliche Stellungnahme mit Empfehlung zur Aufnahme oder Rückstellung | Einzelheiten der Grundschulverordnung nicht geprüft |
| Bremen | Schul- oder Fachaufsicht auf Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens; eine andere Stelle der Seite nennt die Schulleitung | Erhebliche gesundheitliche Gründe oder ein Entwicklungsstand, der einen erfolgreichen Besuch der ersten Klasse unwahrscheinlich macht | Formloser Antrag bei der Schule; Frist steht in der Einschulungsbenachrichtigung (meist nach den Herbstferien); gebührenfrei; Schulkindergarten kann verpflichtend sein |
| Hamburg | Eltern oder die Erstwunschschule stellen einen formlosen Antrag, die Behörde stimmt zu (§ 38 Abs. 3 HmbSG) | Entwicklungsstand (geistig, seelisch, körperlich, sprachlich) lässt keinen erfolgreichen Besuch der Klasse 1 erwarten; Aufholen in einem Jahr Vorschulklasse erwartet; sonderpädagogischer Förderbedarf in der Regel kein Grund | Meist im Anmeldeverfahren im Januar; ein späterer Antrag kann nicht berücksichtigt werden; Vorschulklasse ist Pflicht |
| Hessen | Die Schulleitung, nach Anhörung der Eltern, mit Beteiligung von Schulpsychologie und Schulärztlichem Dienst (§ 58 Abs. 3) | Es fehlt die nötige körperliche, geistige oder seelische Entwicklung, oder es fehlen ausreichende Deutschkenntnisse | Ein Jahr, nicht auf die Schulpflicht angerechnet; Vorlaufkurs für Kinder mit zu geringen Deutschkenntnissen |
| Mecklenburg-Vorpommern | nicht geprüft | nicht geprüft | nicht geprüft |
| Niedersachsen | Beide Sorgeberechtigten erklären formlos schriftlich gegenüber der Schule | Für Kinder mit Geburtstag Juli bis September ohne Begründung; über eine Zurückstellung entscheidet die Schulleitung auf Grundlage der Untersuchung | Erklärung bis 1. Mai; Kita-Rechtsanspruch von mindestens vier Stunden täglich bis zur Einschulung |
| Nordrhein-Westfalen | Die Schulleitung nach Anhörung der Eltern, auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens (§ 35 Abs. 3) | Nur erhebliche gesundheitliche Gründe; die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen | Ein Jahr, in der Regel nicht auf die Schulpflicht angerechnet; Anmeldung bis 15. November |
| Rheinland-Pfalz | Antrag der Eltern; die Seite nennt keine zuständige Stelle | Wichtiger Grund, soll in der Regel nur aus gesundheitlichen Gründen erfolgen | Schulkindergarten oder Kita möglich |
| Saarland | Auf der Seite nicht beschrieben | Auf der Seite nicht beschrieben | nicht geprüft |
| Sachsen | Die Schulleitung der zuständigen Grundschule (§ 27 SchulG, § 4 SOGS) | Das Kind ist geistig oder körperlich zu wenig entwickelt, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen; nicht bei Anhaltspunkten für sonderpädagogischen Förderbedarf | Nur einmal möglich; schriftliche Begründung, Fördermaßnahmen werden mit Eltern und Kita vereinbart; Widerspruch möglich; das Jahr zählt nicht zur vierjährigen Grundschulzeit |
| Sachsen-Anhalt | nicht geprüft | nicht geprüft | nicht geprüft |
| Schleswig-Holstein | Die Seite beschreibt das Verfahren nicht | Nur ausnahmsweise Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen genannt | Wende dich an die Grundschule |
| Thüringen | Die Schulleitung, vor allem auf Grundlage der Einschulungsuntersuchung (§ 18 Abs. 3 ThürSchulG) | Nur in Ausnahmefällen, auf Antrag der Eltern, bei medizinischer Indikation | Ein Jahr |
Rückstellung Einschulung beantragen: So gehst du vor
Aus den Verfahren der Länder lässt sich ein gemeinsamer Ablauf ableiten. Er ersetzt nicht die Vorgaben deines Landes, hilft aber beim Sortieren:
- Frist prüfen. Frage schon im Herbst vor der Einschulung bei Schule oder Schulamt, bis wann ein Antrag nötig ist. Die Fristen reichen laut Quellen von Januar bis Mai.
- Kita um eine Einschätzung bitten. In Berlin wird die Kita-Stellungnahme mit dem Antrag verlangt, in Baden-Württemberg fließen Einschätzungen von Kooperationslehrkraft und Sprachförderkraft ein.
- Einschulungsuntersuchung wahrnehmen. Sie liefert in mehreren Ländern die Grundlage der Entscheidung. Mehr dazu im Ratgeber Schuleingangsuntersuchung.
- Antrag stellen. In Hamburg, Bremen und Niedersachsen ist der Antrag oder die Erklärung formlos. Halte ihn schriftlich fest und lass dir den Eingang bestätigen.
- Entscheidung abwarten. Sie kommt in der Regel schriftlich. In Sachsen nennt die Schulleitung den Grund und vereinbart Fördermaßnahmen mit Eltern und Kita.
- Bei Ablehnung die Rechtsbehelfsbelehrung lesen. Dort steht, ob Widerspruch oder Klage möglich ist und welche Frist gilt. In Hamburg ist es nach der Leistungsbeschreibung ein Monat.
Was nach der Rückstellung Einschulung passiert
Wohin das Kind im Jahr der Rückstellung geht, regeln die Länder unterschiedlich:
- Hamburg: Zurückgestellte Kinder besuchen eine Vorschulklasse, der Besuch ist Pflicht. In begründeten Ausnahmen kann es eine Kita sein.
- Rheinland-Pfalz und Bremen: Ein Schulkindergarten kommt in Betracht, in Bremen kann er verpflichtend sein, sofern es ihn beim Schulträger gibt.
- Niedersachsen: Betroffene Kinder haben nach dem Informationsblatt einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz von mindestens vier Stunden täglich an fünf Tagen. Über die Weiterbetreuung in der bisherigen Kita entscheiden Träger und Jugendhilfeträger.
- Berlin: Die Rückstellung wird nur mit gezielter vorschulischer Förderung in Kita oder Jugendhilfe genehmigt.
- Baden-Württemberg: Die Schule kann den Besuch einer Juniorklasse empfehlen, wenn sie zumutbar erreichbar ist.
Rückstellung Einschulung und Ganztagsanmeldung
Der Ganztag ist der Punkt, den die Landesregeln nicht beantworten. In den abgerufenen Quellen fand sich keine allgemeine Regel, ob ein bereits zugesagter Ganztagsplatz bei einer Rückstellung erhalten bleibt oder ob du dich im Folgejahr neu anmelden musst. Das hängt von Schule, Träger und Land ab. Klär deshalb vor dem Antrag:
- Bleibt der Platz in der gebundenen oder offenen Ganztagsschule für das Folgejahr reserviert, oder wird er neu vergeben?
- Muss die Anmeldung im Folgejahr wiederholt werden, und gelten dieselben Fristen? Die Abläufe stehen im Ratgeber Anmeldung zur gebundenen Ganztagsschule.
- Wie wird das zusätzliche Jahr betreut, wenn beide Eltern arbeiten (Kita-Verlängerung, Vorschulklasse, Hort)? Zum Hort siehe Hort.
- Verschiebt sich der Beginn des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung, der stufenweise mit den Einschulungsjahrgängen eingeführt wird? Hintergrund: GaFöG.
Lass dir die Antworten schriftlich geben. Praktische Vorbereitung für das Jahr danach: Checkliste zur Einschulung und Eingewöhnung im Ganztag.
Rückstellung oder Einschulung: Woran sich Eltern orientieren können
Eine Entscheidung für oder gegen die Rückstellung Einschulung ist keine Rechenaufgabe. Die Quellen nennen als Maßstäbe die körperliche, geistige, seelische und sprachliche Entwicklung sowie die Erwartung, dass das Kind erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann. Für Eltern bedeutet das:
- Sprich mit den Erzieherinnen und Erziehern: Sie erleben dein Kind täglich in der Gruppe.
- Nutze die Beratung der Schule vor der Anmeldung. Mehrere Länder sehen sie ausdrücklich vor (zum Beispiel Bayern und Sachsen).
- Nimm das Ergebnis der Einschulungsuntersuchung ernst, aber lies es als Empfehlung. In Nordrhein-Westfalen entscheiden die Ärzte nicht über die Einschulung, das tut die Schulleitung.
- Frage, welche Förderung im Jahr der Rückstellung tatsächlich stattfindet. In Berlin und Hamburg ist sie Voraussetzung.
Rückstellung Einschulung: Häufige Fragen
Kann ich die Rückstellung Einschulung ohne Begründung beantragen?
In Niedersachsen genügt für Kinder mit Geburtstag im Zeitraum Juli bis September eine formlose Erklärung beider Sorgeberechtigten bis zum 1. Mai, ohne Begründung. In Bayern können Eltern den Beginn innerhalb des Einschulungskorridors verschieben. In anderen Ländern wie Nordrhein-Westfalen braucht es erhebliche gesundheitliche Gründe.
Wer entscheidet über die Rückstellung?
Meistens die Schulleitung, so in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen und Thüringen. In Berlin entscheidet die Schulaufsicht, in Hamburg stimmt die Behörde zu, in Bayern entscheiden die Eltern nach Beratung der Schule.
Bis wann muss der Antrag vorliegen?
Das ist je nach Land verschieden: In Hamburg in der Regel im Anmeldeverfahren im Januar, in Berlin (Beispiel Bezirk Steglitz-Zehlendorf) bis 27. Februar, in Bayern bis 10. April, in Niedersachsen bis 1. Mai. Maßgeblich ist die Einladung deiner Schule.
Zählt das Rückstellungsjahr zur Schulpflicht?
In Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen wird die Zeit nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet, in Nordrhein-Westfalen in der Regel nicht; das Schulamt kann in Ausnahmefällen anrechnen.
Behält mein Kind den Ganztagsplatz?
Dazu gibt es keine einheitliche Regel. Frag Schule und Träger, ob der Platz erhalten bleibt oder neu beantragt werden muss, und lass dir die Antwort schriftlich geben.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Entwicklungsberatung im Einzelfall. Die Tabelle stützt sich auf abgerufene Gesetzestexte und Landesportale; für Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt konnten wir keine Primärquelle abrufen, für das Saarland und Schleswig-Holstein beschreiben die Landesseiten das Verfahren nicht, für Berlin und Sachsen dienten ein einzelner Bezirk und eine ältere Verordnung als Grundlage. Maßgeblich sind die Einladung deiner Schule und die Auskunft des Schulamts. Für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.
Quellen:
- § 74 Schulgesetz Baden-Württemberg: Vorzeitige Aufnahme, Zurückstellung und Besuch der Juniorklasse (Spiegelseite, nicht amtlich)
- § 2 Grundschulordnung Bayern (GrSO), Fassung gültig ab 01.08.2026
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Einschulung und Einschulungsuntersuchung (Seite vom 21.09.2026)
- Brandenburg, MSGIV: Schuleingangsuntersuchung (Stand Juli 2024)
- Leistungsbeschreibung Zurückstellung vom Schulbesuch Bremen (FIM-Portal) (Seite vom 14.06.2026)
- Leistungsbeschreibung Zurückstellung vom Schulbesuch Hamburg (FIM-Portal)
- Leistungsbeschreibung Zurückstellung vom Schulbesuch Hamburg, Zustimmung (FIM-Portal)
- § 58 Hessisches Schulgesetz (Spiegelseite, nicht amtlich)
- Niedersächsisches Kultusministerium: Informationsblatt zum Einschulungstermin (ohne Datum)
- § 35 Schulgesetz NRW: Beginn der Schulpflicht (Spiegelseite, nicht amtlich)
- Schulministerium NRW: Anmeldung zur Grundschule
- Leistungsbeschreibung Schulpflicht Rheinland-Pfalz (FIM-Portal)
- Leistungsbeschreibung Grundschule-Aufnahme Saarland (FIM-Portal)
- Leistungsbeschreibung Zurückstellung Sachsen (FIM-Portal)
- Schulordnung Grundschulen Sachsen (historische Fassung 01.08.2018 bis 31.07.2021)
- Land Schleswig-Holstein: Einschulung (Stand 01.05.2026)
- Leistungsbeschreibung Einschulungsuntersuchung Thüringen (FIM-Portal)
- Deutscher Bildungsserver: Einschulung und Stichtage in den Bundesländern (Sekundärquelle, abgerufen am 27.10.2026)






