Ganztagsangebote sind der Teil des Schultags, in dem dein Kind nicht im Fachunterricht sitzt, sondern in einer AG, einem Projekt oder einer Fördergruppe. Wer eine AG in der Grundschule sucht oder vor der Anmeldung wissen will, was am Nachmittag passiert, stößt schnell auf dieselben Fragen: Welche Angebote gibt es, wer wählt sie aus, ist die Teilnahme Pflicht und was kostet das? Dieser Ratgeber beantwortet sie mit den Landesquellen, die wir gelesen haben, und sagt offen, wo die Quellen schweigen.
Ganztagsangebote und AG Grundschule: Das Wichtigste in Kürze
- Was die Schule anbietet, entscheidet sie selbst. In Rheinland-Pfalz wählt die Schule die Ganztagsangebote im Rahmen ihres Ganztagskonzepts, in Sachsen liegen sie in der Verantwortung der Schulleitung.
- Pflicht oder freiwillig? Das hängt von der Form ab. In Bayerns gebundenen Ganztagsklassen ist der Besuch freiwillig, nach der Anmeldung besteht aber im angemeldeten Umfang Teilnahmepflicht.
- Kosten: In Bayerns gebundenem Ganztag ist die Kernzeit kostenfrei, nur die Mittagsverpflegung kostet. Für Zusatzangebote außerhalb der Kernzeit können Entgelte vereinbart werden.
- Lücke: Ob dein Kind innerhalb des Angebots einzelne AGs frei wählen darf, steht in den geprüften Landesquellen nicht. Das erfährst du nur bei der Schule.
Was sind Ganztagsangebote und AGs in der Grundschule?
Eine AG (Arbeitsgemeinschaft) ist ein regelmäßiges Gruppenangebot der Schule, etwa Chor, Theater oder Schach. Ganztagsangebote sind der größere Begriff: Dazu zählen AGs, Förderangebote, Projekte und freie Zeit am Nachmittag. In Sachsen heißen sie GTA. Dort beschreibt die Praxishilfe sie als unterrichtsergänzende Angebote, die unter der Verantwortung der Schulleitung stattfinden; die Sächsische Aufbaubank nennt sie bewertungsfrei. Mehr dazu steht im Lexikon unter GTA Schule.
Der Unterschied zur reinen Betreuung: Angebote haben ein Konzept und werden von der Schule verantwortet. Wie sich die Formen unterscheiden, erklärt der Ratgeber gebundene oder offene Ganztagsschule.
Welche AG Grundschule und Ganztagsangebote gibt es? Beispiele
Das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz sammelt auf seiner Seite „Beispielangebote“ Anregungen, die Schulen erprobt haben. Es nennt elf Bereiche. Diese Beispiele zeigen die Bandbreite, in anderen Ländern und an anderen Schulen sieht das Angebot anders aus:
| Bereich | Beispiele laut Ministerium RLP |
|---|---|
| Musik | Schulchor, Theater, Line-Dance |
| Sport, Bewegung, Entspannung | Fußball, Yoga, Klettern, Schwimmen |
| Digitale Medien und Technik | Medienkompetenz, Flug-Modellbau-AG |
| Kunst | Upcycling, Basteln |
| Ernährung und Gesundheit | Kochen |
| Umwelt und Nachhaltigkeit | Nutzgarten, Tiere in der Ganztagsschule |
| Sprachen | Englisch, Spanisch, Poetry-Slam |
| Soziales Lernen | Schach, Feedback |
| Gesellschaftswissenschaften | Umgang mit Werbung |
| Berufsorientierung | Berufserkundung, Werken mit Holz |
Außerdem müssen die rheinland-pfälzischen Schulen ihre Angebote aus vier Gestaltungselementen in ausgewogenem Verhältnis aufbauen: unterrichtsbezogene Ergänzungen, individuelle Förderung, themenbezogene Vorhaben und Projekte sowie Freizeitgestaltung. Die ersten beiden führen in der Regel Lehrkräfte oder Pädagogische Fachkräfte durch, bei den anderen beiden kann zusätzlich außerschulisches Ganztagspersonal eingesetzt werden. Die Seite wurde am 23.07.2025 zuletzt geändert.
Ganztagsangebote nach Bundesland: Was die Quellen sagen
| Land | Was die Landesquelle zu den Angeboten sagt |
|---|---|
| Bayern | Gebundene Ganztagsangebote: individuelle Förderung, Lern- und Übungseinheiten statt schriftlicher Hausaufgaben, Schwerpunkte wie Sport, musische und künstlerische Bildung oder Gesundheitserziehung. Projekte können Kooperationspartner durchführen. |
| Sachsen | Ganztagsangebote (GTA) liegen in der Verantwortung der Schulleitung. Das SAB-FAQ nennt als Formen ganzjährige und halbjährige Angebote, Kurse mit 4 bis 10 Einheiten und Projekte. In der offenen Form ist die Teilnahme freiwillig, in der teilweise und der voll gebundenen Form verpflichtend. |
| Niedersachsen | Der Runderlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ (in Kraft seit 01.02.2026) regelt die Formen und die Kosten. Zu einzelnen AGs übernehmen wir hier keine Aussage, weil wir sie nicht geprüft haben. |
| Rheinland-Pfalz | Vier verbindliche Gestaltungselemente, die Schule wählt die Angebote im Rahmen ihres Ganztagskonzepts (Beispiele siehe oben). |
Die Länderseiten zeigen dir mehr zu Formen, Fristen und Kosten: Sachsen, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Die Förderung der sächsischen GTA erklärt die GTA-Seite.
Sind Ganztagsangebote Pflicht?
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ist ein Recht, keine Pflicht (Ganztagsschule: Pflicht oder Rechtsanspruch). Ob die Angebote selbst verbindlich sind, hängt von der Form ab. Das genaueste Beispiel liefert die bayerische Bekanntmachung zu gebundenen Ganztagsangeboten (Bekanntmachung vom 23. Januar 2026, in Kraft seit 1. März 2026):
- Die Klassen sind an mindestens vier Wochentagen bis grundsätzlich 16 Uhr verpflichtend, in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 kommt ein freiwilliger fünfter Tag hinzu (Nr. 1.2).
- Der Besuch ist freiwillig, die Anmeldung gilt in der Regel für ein Schuljahr (Nr. 2.5.1, 2.5.2).
- Im Umfang der Anmeldung besteht Teilnahmepflicht, einzelne Tage kann die Schulleitung auf Antrag beurlauben (Nr. 2.5.4, 2.5.5).
- Eine dauerhafte Abmeldung ist nur bei wichtigen persönlichen Gründen möglich (Nr. 2.5.4).
Das gilt für den gebundenen Ganztag in Bayern. Für die offene Form oder andere Länder gelten andere Regeln. Wie Abmeldungen laufen, erklärt der Ratgeber Abmeldung Ganztagsschule: Fristen, zu einzelnen Tagen der Beitrag Einzelne Tage abmelden.
Was kosten Ganztagsangebote und AGs?
- Bayern (gebundene Ganztagsangebote): Die Teilnahme in der Kernzeit ist grundsätzlich kostenfrei, mit Ausnahme der Mittagsverpflegung (Nr. 2.7.1, 2.8.4). Für Zusatzangebote außerhalb der Kernzeit können Entgelte vereinbart werden (Nr. 2.7.2). Wer vereinbarte Entgelte trotz Aufforderung nicht zahlt, kann ausgeschlossen werden (Nr. 2.5.3).
- Sachsen, Rheinland-Pfalz: Die Quellen zu den Angeboten (SAB-FAQ, Praxishilfe, Beispielangebote des Ministeriums) regeln keine Elternbeiträge für einzelne Angebote. Die Kosten der Form findest du auf der jeweiligen Länderseite.
Was zusätzlich anfällt, zeigt der Ratgeber Zusatzkosten Ganztagsschule, die Kosten im Überblick der Beitrag Kosten gebundene Ganztagsschule. Mit dem Ganztag-Kostenrechner rechnest du deine Posten zusammen.
Fragen an die Schule vor der Anmeldung
Weil die Landesquellen die Auswahl im Einzelnen der Schule überlassen, helfen dir diese Fragen:
- Welche Ganztagsangebote und AGs gibt es dieses Schuljahr, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten?
- Darf mein Kind aus mehreren AGs wählen, oder wird es zugeteilt?
- Wer leitet die AG: Lehrkräfte, Pädagogische Fachkräfte, Verein oder externe Anbieter?
- Ist die Teilnahme für das ganze Schuljahr verbindlich? Kann mein Kind die AG wechseln?
- Kostet ein Angebot extra, und wer stellt die Rechnung?
- Was passiert bei Ausfall der AG?
AG Grundschule und Verein: Geht beides?
Viele Kinder sind schon im Sportverein oder in der Musikschule. Ob das mit den Ganztagsangeboten zusammenpasst, hängt von den Pflichtzeiten ab. Der Ratgeber Ganztag und Verein zeigt die fünf Wege und ein Muster für das Schreiben an die Schulleitung.
Häufige Fragen zu Ganztagsangeboten und AGs
Was sind Ganztagsangebote in der Grundschule?
Ganztagsangebote sind die Angebote der Schule über den Fachunterricht hinaus, etwa AGs, Förderangebote, Projekte und Freizeitgestaltung. In Rheinland-Pfalz sind es vier Gestaltungselemente, in Sachsen heißen sie GTA.
Wer leitet eine AG in der Grundschule?
Das hängt vom Angebot ab. In Rheinland-Pfalz führen unterrichtsbezogene Ergänzungen und individuelle Förderung in der Regel Lehrkräfte oder Pädagogische Fachkräfte durch. Bei Projekten und Freizeitgestaltung kann außerschulisches Ganztagspersonal eingesetzt werden. In Bayern können Projekte Kooperationspartner durchführen.
Ist die Teilnahme an Ganztagsangeboten Pflicht?
Im bayerischen gebundenen Ganztag ist der Besuch freiwillig, nach der Anmeldung besteht aber im angemeldeten Umfang Teilnahmepflicht, in der Regel für ein Schuljahr. Andere Länder und die offene Form regeln das anders. Frag bei der Schule nach.
Kosten Ganztagsangebote und AGs extra?
In Bayerns gebundenem Ganztag ist die Kernzeit kostenfrei, die Mittagsverpflegung kostet. Für Zusatzangebote außerhalb der Kernzeit können Entgelte vereinbart werden. Zu Sachsen und Rheinland-Pfalz regeln die Angebotsquellen keine Elternbeiträge; die Kosten findest du auf den Länderseiten.
Kann mein Kind die AG selbst wählen?
Das ist in den geprüften Landesquellen nicht geregelt. In Rheinland-Pfalz wählt die Schule die Angebote im Rahmen ihres Konzepts. Ob dein Kind einzelne AGs wählen darf, sagt dir die Schule.
Kann ich mein Kind von einer AG abmelden?
Im bayerischen gebundenen Ganztag ist eine dauerhafte Abmeldung nur bei wichtigen persönlichen Gründen möglich, einzelne Tage kann die Schulleitung auf Antrag beurlauben. Für andere Länder prüfe die Regeln deiner Schule.
Fazit
Gute Ganztagsangebote erkennst du daran, dass die Schule dir ihr Konzept erklären kann: Welche AGs, wer leitet sie, was ist verbindlich, was kostet es. Die Landesquellen geben nur den Rahmen vor, die Auswahl trifft die Schule. Stell deshalb die Fragen oben vor der Anmeldung und lass dir Verbindlichkeit und Kosten schriftlich geben.
Hinweis: Schulrecht ist Landesrecht, die Elternbeiträge regeln die Kommunen. Dieser Ratgeber gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Vorschriften deines Bundeslandes und dein Vertrag mit dem Träger.
Quellen
- Rheinland-Pfalz, Bildungsministerium: Beispielangebote im erweiterten Zeitrahmen der Ganztagsschule (Seite zuletzt geändert 23.07.2025, abgerufen 23.10.2026)
- Bayern: Gebundene Ganztagsangebote an Schulen (Bekanntmachung vom 23.01.2026, Az. 2230.1.1.1.2.4-K), Nr. 1.2, 2.1.2.4, 2.4.4, 2.5, 2.7, 2.8 (abgerufen 23.10.2026)
- Servicestelle Ganztag Sachsen: Praxishilfe „Grundwissen Ganztagsangebote“ (Dateiname Juli 2025)
- Sächsische Aufbaubank: FAQ Ganztagsangebote (Stand laut Dokument uneinheitlich: 1. September 2026 und 1. März 2021)
- Niedersachsen: Runderlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ (in Kraft seit 01.02.2026), siehe Ganztagsschule Niedersachsen.






