Gebundene oder offene Ganztagsschule: Wenn deine Schule Ganztag anbietet, steckt dahinter eine von drei Formen, und sie entscheidet, ob dein Kind am Nachmittag bleiben muss oder nicht. Dieser Ratgeber stellt die gebundene, die teilgebundene und die offene Form nebeneinander. Du erfährst, was die Kultusministerkonferenz darunter versteht, worin sich die Formen im Alltag unterscheiden und wie die Länder sie nennen.
Gebundene oder offene Ganztagsschule: Das Wichtigste in Kürze
- Der Kern ist die Verpflichtung. In der gebundenen Form muss ein Kind an mindestens drei Wochentagen jeweils mindestens sieben Zeitstunden teilnehmen. In der offenen Form nimmt es auf Wunsch teil.
- Teilgebunden heißt: nur ein Teil der Schüler ist verpflichtet. Das sind zum Beispiel einzelne Klassen oder Klassenstufen.
- Offen ist die häufigste Form. Nach der KMK-Statistik besuchen 3.944.382 Schülerinnen und Schüler einen Ganztag, das sind 49,7 Prozent. Die offene Form überwiegt, die voll gebundene hat den kleinsten Anteil.
- Die Länder nutzen eigene Namen und eigene Regeln. Bayern spricht von gebundenem und offenem Ganztag, Hessen von Profil 1 bis 3, Baden-Württemberg von verbindlicher Form und Wahlform. Die bayerischen Kürzel sind GGTS (gebunden) und OGTS (offen), mehr dazu im Lexikon-Eintrag OGTS.
- Prüfe immer, welche Form deine Schule hat. Von ihr hängen Abmeldung, Kosten und Zeiten ab.
Was die Kultusministerkonferenz unter den Formen versteht
Die Kultusministerkonferenz (KMK) legt fest, wann eine Schule in der Statistik als Ganztagsschule zählt. Voraussetzung ist ein ganztägiges Angebot an mindestens drei Tagen in der Woche mit täglich mindestens sieben Zeitstunden und ein Mittagessen an diesen Tagen. Die Länder ordnen ihre Schulen dann einer von drei Formen zu:
- Voll gebunden: Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.
- Teilweise gebunden: Ein Teil der Schülerinnen und Schüler, zum Beispiel einzelne Klassen oder Klassenstufen, ist unter denselben Bedingungen verpflichtet.
- Offen: Einzelne Schülerinnen und Schüler können auf Wunsch an den ganztägigen Angeboten teilnehmen.
Das ist die statistische Definition der KMK. Wie streng die Teilnahme im Alltag geregelt ist, bestimmt das jeweilige Land. Zu den Zahlen findest du mehr im Beitrag Ganztagsschulen in Zahlen.
Gebundene oder offene Ganztagsschule: Der Vergleich in sechs Punkten
Die Tabelle zeigt, wie sich die gebundene oder offene Ganztagsschule nach dem KMK-Schema unterscheidet, die teilgebundene Form steht dazwischen. Einzelne Länder weichen ab, dazu mehr im nächsten Abschnitt.
| Punkt | Voll gebunden | Teilweise gebunden | Offen |
|---|---|---|---|
| Teilnahme | Pflicht für alle Schüler | Pflicht für einen Teil, z. B. einzelne Klassen oder Klassenstufen | Auf Wunsch, nach Anmeldung |
| Umfang laut KMK | Mind. 3 Tage mit je mind. 7 Zeitstunden | Wie voll gebunden, für die betroffenen Schüler | Angebot an mind. 3 Tagen, Teilnahme einzelner Kinder |
| Aufbau des Tages | Unterricht und Angebote verteilen sich über den Tag, die Schule trägt das Konzept | Wie voll gebunden, in den betroffenen Klassen | Vormittags Unterricht, nachmittags zusätzliche Angebote, oft mit außerschulischen Trägern |
| Abmeldung | Meist nur zum Schuljahresende, dem Wechsel der Klasse oder der Schule | Je nach Klasse oder Zug | Je nach Träger und Satzung, oft zum Schuljahres- oder Halbjahresende |
| Kosten | Meist keine Gebühr für Unterricht und Angebote, Mittagessen kostet extra | Wie voll gebunden | Oft ein Elternbeitrag, in manchen Ländern nach Einkommen gestaffelt |
| Zuständigkeit | Das Land und die Schule | Das Land und die Schule | Häufig Schulträger, Kommune oder freier Träger |
Die Angaben zu Abmeldung, Kosten und Zuständigkeit sind übliche Muster und keine bundesweite Regel. Maßgeblich sind der Erlass deines Landes und die Satzung deines Trägers. Wie die Abmeldung funktioniert, erklärt der Ratgeber Ganztag abmelden, die Kosten findest du unter Kosten der gebundenen Ganztagsschule.
Wie die Länder die Formen nennen und regeln
Schulrecht ist Landesrecht. Auch bei der Frage gebundene oder offene Ganztagsschule passt die KMK-Einteilung deshalb nicht überall eins zu eins. Fünf Beispiele:
| Land | Bezeichnung | Was gilt |
|---|---|---|
| Bayern | Gebundener und offener Ganztag | Gebunden: verpflichtend an vier Tagen von 8 bis 16 Uhr in derselben Klassengruppe. Offen: freiwillig, Betreuung an mindestens vier Tagen bis 14 oder 16 Uhr, Anmeldung für mindestens zwei Tage und das ganze Schuljahr (Kultusministerium Bayern). |
| Nordrhein-Westfalen | Offene Ganztagsschule (OGS) in der Grundschule, gebundener Ganztag in der Sekundarstufe I | Die Anmeldung zur OGS bindet für ein Schuljahr, die Betreuung läuft von spätestens 8 bis 16 Uhr. Der gebundene Ganztag in der Sekundarstufe I hat einen eigenen Runderlass (Schulministerium NRW). |
| Niedersachsen | Offene, teilgebundene und gebundene Ganztagsschule | Offen: freiwillig, aber die Anmeldung für ein Halbjahr oder Schuljahr verpflichtet. Teilgebunden: Pflicht an mindestens zwei Wochentagen. Das ist weniger als die drei Tage der KMK-Definition (Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“). |
| Hessen | Profil 1, 2 und 3 | Profil 1: an mindestens drei Tagen von 7.30 bis 14.30 Uhr, freiwillig, nach Anmeldung verpflichtend. Profil 2: Angebote an fünf Tagen bis 16 oder 17 Uhr, freiwillig. Profil 3: an fünf Tagen bis 16 oder 17 Uhr, ganz oder teilweise verpflichtend (Kultusministerium Hessen). |
| Baden-Württemberg | Verbindliche Form und Wahlform | In der verbindlichen Form nehmen alle Schüler teil, in der Wahlform ist die Teilnahme optional. Das Gesetz nennt drei, vier oder fünf Tage mit sieben oder acht Zeitstunden. Für angemeldete Schüler gilt die Schulpflicht für die Ganztagszeiten, außer in der Mittagspause (§ 4a Schulgesetz). |
Wie das in den übrigen Ländern aussieht, zeigt die Übersicht Ganztagsschulen in Deutschland. Wer sich für Details zu den Formen selbst interessiert, findet sie in den Ratgebern Was ist eine gebundene Ganztagsschule? und Was ist eine offene Ganztagsschule?.
Gebundene oder offene Ganztagsschule: Was passt zu eurer Familie?
Oft hast du gar keine freie Wahl, weil deine Schule nur eine Form anbietet. Wo beides möglich ist, helfen diese Fragen:
- Wie viele Nachmittage braucht ihr verlässlich? Wer an vier oder fünf Tagen Betreuung braucht, ist in der gebundenen Form gut aufgehoben. Bei ein bis zwei Tagen reicht die offene.
- Wie wichtig sind feste Termine am Nachmittag? Sportverein, Musikschule oder Therapie lassen sich in der gebundenen Form schwerer legen. Frag die Schule, ob Freistellungen möglich sind.
- Wie flexibel müsst ihr bleiben? In der offenen Form hängt die Bindung vom Träger ab, oft gilt die Anmeldung für ein Schuljahr. Lies vor der Anmeldung die Regeln zur Abmeldung.
- Was kostet es? Frag nach Elternbeitrag, Mittagessen und Ferienbetreuung. Hilfen findest du im Ratgeber Beitragsermäßigung.
Wie sich der Ganztag zu einem Hort verhält, zeigt der Vergleich Ganztagsschule oder Hort.
Häufige Fragen
Gebundene oder offene Ganztagsschule: Was ist der Unterschied?
In der gebundenen Form sind die Schüler verpflichtet, an mindestens drei Wochentagen jeweils mindestens sieben Zeitstunden teilzunehmen. In der offenen Form nehmen sie auf Wunsch teil. Teilgebunden heißt, dass nur ein Teil der Schüler verpflichtet ist.
Was bedeutet teilgebundene Ganztagsschule?
Nur ein Teil der Schüler, zum Beispiel einzelne Klassen oder Klassenstufen, ist zur Teilnahme am Ganztag verpflichtet. Die anderen können freiwillig teilnehmen oder gehen nach dem Unterricht nach Hause.
Welche Form ist in Deutschland am häufigsten?
Die offene Form. Nach der KMK-Statistik besuchen 3.944.382 Schülerinnen und Schüler einen Ganztag, das sind 49,7 Prozent. Dabei überwiegt die offene Form, die voll gebundene hat den kleinsten Anteil.
Kann ich mein Kind aus der gebundenen Form abmelden?
Meist nur zum Schuljahresende oder mit einem Wechsel der Klasse oder Schule, weil die Teilnahme verpflichtend ist. Ausnahmen regelt das Land. Was gilt, steht im Ratgeber „Ganztag abmelden“.
Heißt die Form in meinem Bundesland anders?
Oft ja. Bayern sagt gebundener und offener Ganztag, Hessen Profil 1 bis 3, Baden-Württemberg verbindliche Form und Wahlform, Nordrhein-Westfalen sagt in der Grundschule OGS.
Fazit
Bei der Frage gebundene oder offene Ganztagsschule geht es um Verbindlichkeit. Gebunden heißt Pflicht an mindestens drei Tagen mit je sieben Zeitstunden, offen heißt Teilnahme auf Wunsch, teilgebunden heißt Pflicht für einen Teil der Schüler. Weil die Länder eigene Namen und Regeln haben, lohnt der Blick in die Schulunterlagen, bevor du dich anmeldest.
Hinweis: Die Definitionen stammen aus der KMK-Statistik 2020 bis 2024, die Länderbeispiele von den Webseiten und Erlassen der genannten Ministerien. Schulrecht ist Landesrecht, Beiträge regeln Träger und Kommunen. Dieser Ratgeber gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.
Quellen
- Kultusministerkonferenz: Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform, Statistik 2020 bis 2024
- Bayerisches Kultusministerium: Ganztagsschule
- Schulministerium NRW: FAQ zum gemeinsamen Erlass Offene Ganztagsschulen
- Niedersächsisches Kultusministerium: Hintergrundinformation zum Ganztagsschulerlass
- Hessisches Kultusministerium: Profil 1, 2 und 3
- Schulgesetz Baden-Württemberg, § 4a (Haufe-Normtext)






