OGS steht für „Offene Ganztagsschule“ — in Nordrhein-Westfalen der Standard-Begriff für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Sie ist dort deutlich weiter verbreitet als die gebundene Ganztagsschule und seit dem Schuljahr 2026/2027 der wichtigste Weg, über den das Land den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllt. Was die offene Ganztagsschule bundesweit ausmacht, erklären wir unter Was ist die offene Ganztagsschule?
Was kostet die OGS?
Anders als in Bayern oder Rheinland-Pfalz ist die Ganztagsbetreuung in Nordrhein-Westfalen kostenpflichtig. Die Beiträge legt nicht das Land fest, sondern jede Kommune für sich — per Elternbeitragssatzung, auf Grundlage von § 51 Absatz 5 KiBiz. Deshalb zahlen Familien in Nachbarstädten für dasselbe Angebot unterschiedlich viel.
Verbindlich vorgegeben ist nur, dass die Beiträge sozial nach Einkommen gestaffelt sein sollen. Wie das geschieht, unterscheidet sich: Manche Kommunen arbeiten mit Einkommensstufen und festen Monatsbeträgen, andere rechnen prozentual — die Gemeinde Schlangen etwa setzt 3,2 Prozent des bereinigten Brutto-Jahreseinkommens an, verteilt auf zwölf Monatsraten. Eine bundesweit oder auch nur landesweit gültige Zahl gibt es nicht. Maßgeblich ist die Satzung deiner Kommune.
Der wichtigste Punkt wird häufig übersehen: Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, zahlt für die OGS gar nichts. Die kommunalen Satzungen sehen für die Dauer des Leistungsbezugs eine vollständige Befreiung vor bei
- Bürgergeld oder anderen Leistungen nach dem SGB II
- Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Wohngeld
Die beiden letzten Punkte sind der Grund, warum sich ein Blick lohnt: Viele Familien mit kleinem Einkommen haben Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag, ohne ihn zu nutzen — und verschenken damit zusätzlich die Beitragsfreiheit. Unabhängig davon kann der Beitrag nach § 90 Absatz 3 SGB VIII auf Antrag erlassen werden, wenn die Belastung nicht zuzumuten ist.
Getrennt berechnet werden Mittagessen und Ferienbetreuung. Beides darf zusätzlich zum Elternbeitrag erhoben werden. Ob die Ferienbetreuung im Beitrag enthalten ist, handhaben die Kommunen unterschiedlich — nachfragen lohnt sich. Die Kosten für das Mittagessen übernimmt bei geringem Einkommen das Bildungs- und Teilhabepaket; wie du eine Beitragsermäßigung beantragst, erklären wir gesondert.
Wie funktioniert die OGS?
Die Teilnahme ist freiwillig — eine Ganztagspflicht gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Die Betreuung schließt an den regulären Unterricht an und wird meist von externen Trägern der Jugendhilfe organisiert, nicht von der Schule selbst. Das Zusammenspiel von Grundschule und Träger ist das prägende Merkmal des nordrhein-westfälischen Modells.
- Betreuung an allen Schultagen, in der Regel bis 16 Uhr, teils bis 17 Uhr
- Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Arbeitsgemeinschaften und Freizeitangebote
- Elternbeiträge kommunal festgelegt und nach Einkommen gestaffelt
- Anmeldung meist im Frühjahr für das kommende Schuljahr, verbindlich vom 1. August bis 31. Juli
Wer ist eigentlich dein Vertragspartner?
Diese Frage wird erst wichtig, wenn etwas geklärt werden muss — dann aber sofort. Mit der Anmeldung schließt du einen Betreuungsvertrag, und zwar in der Regel mit dem Schulträger, also der Stadt oder Gemeinde. Der Träger der OGS führt die Betreuung durch, ist aber meist nicht dein Vertragspartner.
Praktisch läuft der Weg trotzdem über die Schule: Eine Kündigung wird gegenüber der Schulleitung erklärt, die sie an die Stadt weiterleitet — so steht es wortgleich in den Betreuungsverträgen von Aachen und Düsseldorf. Das Familienportal des Landes nennt als erste Anlaufstelle für Fragen zu Zeiten, Beiträgen und Anmeldung ebenfalls die Schule, den Träger der OGS oder den Schulträger.
Abmeldung: die Fristen unterscheiden sich drastisch
Die Anmeldung bindet für das gesamte Schuljahr — nach der Anmeldung ist die OGS verbindlich, auch wenn die Teilnahme selbst freiwillig gewählt wurde. Das Familienportal NRW formuliert es unmissverständlich: Der Betreuungsvertrag ist verbindlich für das ganze Schuljahr und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen, möglichst vollumfänglichen Teilnahme — eine Abmeldung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Für den Ausstieg zum Schuljahresende gilt: Eine landesweit einheitliche Frist gibt es nicht. Wie weit die Spanne innerhalb eines einzigen Bundeslandes reicht, zeigt ein Blick in die kommunalen Regelungen:
| Kommune | Kündigungsfrist zum Schuljahresende |
|---|---|
| Ibbenbüren | 8. März |
| Wachtberg | 15. März |
| Aachen | 30. April |
| Düsseldorf | 30. April |
| Bad Honnef | keine — der Vertrag endet zum 31. Juli, für jedes Schuljahr wird neu angemeldet |
Zwischen Anfang März und Ende April liegen fast zwei Monate — und in Bad Honnef stellt sich die Frage gar nicht, weil der Vertrag ohnehin ausläuft. Verlass dich deshalb nicht auf eine Zahl aus dem Internet, sondern sieh in deinem Betreuungsvertrag und in der Elternbeitragssatzung deiner Kommune nach. Findest du nichts, genügt eine kurze E-Mail ans Sekretariat: Bis wann muss eine Abmeldung zum Schuljahresende vorliegen, und ab wann entfällt der Beitrag?
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Was sich seit August 2026 geändert hat
Zum 1. August 2026 ist in Nordrhein-Westfalen ein neuer gemeinsamer Erlass zu den offenen Ganztagsschulen und den außerunterrichtlichen Angeboten im Primarbereich in Kraft getreten — zeitgleich mit dem bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
Für den OGS-Betrieb ändert sich wenig. Das Land stellt ausdrücklich klar, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Ganztagsförderungsgesetz nicht geändert haben und das bewährte Trägermodell weitergeführt werden kann. Eine Betriebserlaubnis braucht die OGS nicht.
Für Eltern ändert sich mehr. Der Anspruch gilt seit dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für die erste Klassenstufe und wächst bis 2029/2030 auf alle Grundschuljahrgänge auf. Er richtet sich nicht gegen die Schule, sondern gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe — also Landkreis oder kreisfreie Stadt. Reichen die Plätze an den Schulen nicht, muss dieser Plätze in Tageseinrichtungen schaffen. Ein Platzangebot in der OGS wird dabei angerechnet.
Wichtig für die Erwartungshaltung: Ein Rechtsanspruch ist keine Pflicht. Die OGS bleibt freiwillig, und wer den Anspruch nicht nutzen will, meldet sein Kind einfach nicht an. Bekommst du trotz Anspruch keinen Platz, sind Widerspruch und Klage möglich.
Häufige Fragen zur OGS
Was bedeutet OGS?
OGS ist die in Nordrhein-Westfalen übliche Abkürzung für „Offene Ganztagsschule“. Gemeint ist die freiwillige Ganztagsbetreuung an Grundschulen, die im Anschluss an den Unterricht meist bis 16 Uhr läuft und überwiegend von Trägern der Jugendhilfe durchgeführt wird.
Was kostet die OGS in NRW?
Das legt jede Kommune per Satzung selbst fest, gestaffelt nach Einkommen — eine landesweit einheitliche Zahl gibt es nicht. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, zahlt für die Dauer des Bezugs keinen Elternbeitrag. Mittagessen und Ferienbetreuung werden gesondert berechnet.
Kann ich mein Kind während des Schuljahres von der OGS abmelden?
Nur in Ausnahmefällen. Der Betreuungsvertrag bindet vom 1. August bis zum 31. Juli und verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme. Für den Ausstieg zum Schuljahresende gelten kommunale Fristen, die weit auseinandergehen — von Anfang März bis Ende April, mancherorts gibt es gar keine, weil der Vertrag ohnehin ausläuft. Maßgeblich ist dein Vertrag.
Mit wem schließe ich den OGS-Vertrag ab?
In der Regel mit dem Schulträger, also der Stadt oder Gemeinde — nicht mit dem Träger, der die Betreuung durchführt. Eine Kündigung wird trotzdem meist gegenüber der Schulleitung erklärt, die sie an die Stadt weiterleitet. So regeln es etwa die Betreuungsverträge in Aachen und Düsseldorf.
Habe ich seit 2026 Anspruch auf einen OGS-Platz?
Seit dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch für Erstklässler, bis 2029/2030 wächst er auf alle Grundschuljahrgänge auf. Er richtet sich gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, nicht gegen die Schule. Eine Pflicht zur Teilnahme entsteht daraus nicht — die OGS bleibt freiwillig.
Alle Details zur OGS in Nordrhein-Westfalen findest du auf unserer NRW-Seite. Den Unterschied zur gebundenen Form erklärt unser Artikel Vor- und Nachteile der gebundenen Ganztagsschule.
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