GGTS ist die bayerische Abkürzung für „Gebundene Ganztagsschule“ — die verpflichtende Form der Ganztagsschule in Bayern, bei der alle Kinder einer Ganztagsklasse am Ganztagsprogramm teilnehmen.
Der wichtigste Punkt vorweg, weil er häufig missverstanden wird: „Gebunden“ heißt in Bayern nicht, dass die ganze Schule ganztägig arbeitet. Gebundene Ganztagsschulen haben eine oder mehrere Ganztagsklassen pro Jahrgangsstufe, denen parallel mindestens eine Regelklasse gegenübersteht. Die Wahlfreiheit bleibt damit vor Ort erhalten — niemand wird an einer bayerischen Grundschule in den gebundenen Ganztag gezwungen. Verpflichtend wird die Teilnahme erst, wenn du dein Kind für die Ganztagsklasse anmeldest.
Die wichtigsten Merkmale der GGTS
- Verpflichtende Teilnahme für alle Kinder der Ganztagsklasse
- Mindestens vier Wochentage mit jeweils mindestens sieben Zeitstunden, in der Regel Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
- Freitags endet der Unterricht wie in den Regelklassen — meist zwischen 11.15 und 13 Uhr
- Rhythmisierter Tagesablauf: Der Pflichtunterricht ist auf Vormittag und Nachmittag verteilt, Übungs- und Studierzeiten wechseln mit sportlichen, musischen und künstlerischen Angeboten
- Zusätzliche Lehrerstunden und ein eigenes Budget für pädagogische Kräfte
- Kostenfrei — bezahlt werden muss nur das Mittagessen
Das Kultusministerium nennt den Zeitraum von grundsätzlich 8 bis 16 Uhr an mindestens vier Wochentagen die Kernzeit. Genau für diese ist die Teilnahme beitragsfrei, mit Ausnahme der Mittagsverpflegung.
Anders als bei einer Halbtagsschule mit angehängter Betreuung findet der Unterricht über den ganzen Tag verteilt statt. Was das konkret bedeutet, zeigt unser Tagesablauf an der gebundenen Ganztagsschule; die pädagogische Grundlage erklärt der Lexikoneintrag zur Rhythmisierung.
Aufnahme: Anmeldung ist kein Anspruch
Hier gibt es eine Hürde, mit der viele Familien nicht rechnen: Mit der Anmeldung für die Ganztagsklasse besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme. Eine Ganztagsklasse wird nur eingerichtet, wenn die Mindestschülerzahl zur Klassenbildung erreicht wird — und sie darf nicht zu einer zusätzlichen Klasse im Jahrgang führen. Übersteigt die Nachfrage die Plätze, wird ausgewählt.
Die Kriterien legt jede Schule selbst fest. Typisch sind die Familiensituation — Berufstätigkeit beider Eltern, Alleinerziehende, Zahl der Geschwister —, die Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit der Schule und die Einschätzung, ob das Kind einen ganztägigen Schultag gut bewältigt. Manche Schulen richten den gebundenen Ganztag ausdrücklich an Kinder mit besonderem Förderbedarf.
Praktischer Rat: Bekunde dein Interesse früh und schriftlich, auch vor der verbindlichen Anmeldung. Schulen und Sachaufwandsträger müssen den Bedarf rechtzeitig ermitteln, um überhaupt einen Ganztagszug beantragen zu können — die Anträge laufen im Frühjahr vor dem Schuljahr, in dem die Klasse starten soll. Wer sich erst bei der Einschreibung meldet, kommt für die Planung zu spät.
Ausstieg: Wechsel in die Regelklasse
Die Anmeldung gilt für ein Schuljahr und ist in dieser Zeit verbindlich. Ein Wechsel zurück in eine Regelklasse lässt sich zum Schuljahresende beantragen — bei der Schulleitung, formlos und rechtzeitig vor der Klassenbildung fürs kommende Jahr.
Während des Schuljahres ist ein Ausstieg dagegen nicht vorgesehen. Möglich bleiben eine Befreiung für einzelne Nachmittage sowie Beurlaubungen nach den Regeln der Schulordnungen — etwa für regelmäßige Vereins- oder Musikschultermine. Bei einem Umzug oder Schulwechsel endet die Teilnahme ohnehin.
Ein Sonderfall, der selten erwähnt wird: Bei schwerwiegendem Fehlverhalten kann ein Kind nach den Ordnungsmaßnahmen des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (§§ 86, 87 BayEUG) aus dem Ganztagszug entlassen und in die Regelklasse zurückverwiesen werden. Der Ausstieg ist also nicht nur ein Elternrecht, sondern im Ausnahmefall auch eine Maßnahme der Schule.
Alle Wege im Überblick — auch für andere Bundesländer — findest du unter Ganztag abmelden.
GGTS, OGTS und Mittagsbetreuung
Bayern kennt drei Betreuungsformen unter Schulaufsicht, die sich in der Verbindlichkeit deutlich unterscheiden:
- GGTS — verpflichtend für alle Kinder der Ganztagsklasse, kostenfrei
- OGTS (offene Ganztagsschule) — freiwillige Anmeldung ab zwei Nachmittagen pro Woche, danach Anwesenheitspflicht an den gebuchten Tagen; ebenfalls kostenfrei
- Mittagsbetreuung — meist von Elterninitiativen oder Verbänden getragen, endet früher und ist kostenpflichtig, bindet dafür nicht für ein ganzes Schuljahr
Ein Punkt, der häufig übersehen wird: Auch bei der OGTS gilt an den gebuchten Tagen Anwesenheitspflicht. „Offen“ bezieht sich auf die Entscheidung vor der Anmeldung, nicht auf die Handhabung danach.
Daneben gibt es Angebote der Jugendhilfe, die nicht unter Schulaufsicht stehen: den Hort und die kooperative Ganztagsbildung. Beide sind kostenpflichtig und rechnen nach den Regeln der Kindertagesbetreuung ab.
Was sich seit dem Schuljahr 2026/2027 ändert
Mit dem bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird auch der gebundene Ganztag ausgeweitet: Für Kinder der Jahrgangsstufe 1 wird bei Bedarf am Nachmittag des fünften Wochentags ein freizeitpädagogisch orientiertes Angebot bereitgestellt. Der bisher unterrichtsfreie Freitagnachmittag wird damit abgedeckt.
Zuständig für die Erfüllung des Anspruchs ist nicht die Schule, sondern der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe — Landkreis oder kreisfreie Stadt. Bayern setzt ihn über mehrere Wege um: GGTS, OGTS, Hort, Mittagsbetreuung und kooperative Ganztagsbildung. Ein Platz in der gebundenen Ganztagsklasse erfüllt ihn, verschafft aber keinen Anspruch auf genau diesen Platz.
Häufige Fragen zur GGTS
Was bedeutet GGTS?
GGTS ist die in Bayern übliche Abkürzung für „Gebundene Ganztagsschule“. Gemeint ist eine Ganztagsklasse, in der der Pflichtunterricht auf Vormittag und Nachmittag verteilt ist und alle Kinder der Klasse an mindestens vier Wochentagen bis 16 Uhr anwesend sind. Das Gegenstück ist die OGTS, die offene Ganztagsschule.
Muss mein Kind in Bayern in die gebundene Ganztagsschule?
Nein. Gebundene Ganztagsschulen führen einzelne Ganztagsklassen, denen parallel mindestens eine Regelklasse gegenübersteht — die Wahlfreiheit bleibt erhalten. Verpflichtend wird die Teilnahme erst mit der Anmeldung für die Ganztagsklasse, und dann für das laufende Schuljahr.
Was kostet die gebundene Ganztagsschule in Bayern?
An staatlichen Schulen ist sie für Eltern kostenfrei; bezahlt werden muss nur das Mittagessen. Der Freistaat stellt dafür zusätzliche Lehrerwochenstunden und ein Budget je Ganztagsklasse bereit. Einzelne Zusatzangebote können gesondert berechnet werden.
Bekomme ich sicher einen Platz in der Ganztagsklasse?
Nein, ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ganztagsklasse wird nur bei ausreichender Schülerzahl eingerichtet und darf keine zusätzliche Klasse im Jahrgang erzeugen. Bei mehr Anmeldungen als Plätzen wählt die Schule aus — meist nach Familiensituation und Betreuungsbedarf.
Kann ich mein Kind wieder aus der Ganztagsklasse nehmen?
Zum Schuljahresende ja: Der Wechsel in eine Regelklasse wird bei der Schulleitung beantragt. Während des Schuljahres ist ein Ausstieg nicht vorgesehen; möglich sind Befreiungen für einzelne Nachmittage, etwa für feste Vereinstermine.
Alle Details zu Bayern findest du auf unserer Bayern-Seite.
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