Die teilgebundene Ganztagsschule ist eine Organisationsform, bei der nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Ganztag verpflichtet ist, zum Beispiel einzelne Klassen oder Klassenstufen. Bei der vollgebundenen Form gilt die Pflicht für alle, bei der offenen Form ist die Teilnahme freiwillig.
Die Definition der Kultusministerkonferenz
Die Kultusministerkonferenz (KMK) unterscheidet in ihrer Statistik drei Formen. In der teilweise gebundenen Form verpflichtet sich nach ihrer Definition nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler (zum Beispiel einzelne Klassen oder Klassenstufen), an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden am ganztägigen Angebot der Schule teilzunehmen. Als Ganztagsschule gilt laut KMK nur, wer an allen Tagen des Ganztagsbetriebs ein Mittagessen anbietet und die Angebote unter der Verantwortung der Schulleitung in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.
Diese Angaben stammen aus einer Zusammenfassung der KMK-Definition (Stand 05.02.2016) in einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Ob die KMK sie seither geändert hat, haben wir nicht geprüft.
Die drei Formen im Vergleich
| Form | Wer muss teilnehmen? | Beispiel im Alltag |
|---|---|---|
| Vollgebunden | Alle Schülerinnen und Schüler der Schule | Wer an der Schule angemeldet ist, besucht den Ganztag. Mehr dazu: GGTS |
| Teilweise gebunden | Nur ein Teil, zum Beispiel einzelne Klassen oder Klassenstufen | Eine Schule führt Ganztagsklassen, andere Klassen laufen anders |
| Offen | Niemand; einzelne Kinder nehmen auf Wunsch teil | Anmeldung für das Nachmittagsangebot. Mehr dazu: OGS, OGTS |
Wie sieht das in der Praxis aus?
Eine Schule kann zum Beispiel pro Jahrgang eine oder mehrere Ganztagsklassen einrichten und daneben Klassen ohne Ganztagspflicht führen. Ob Eltern dann zwischen beiden wählen können, hängt vom Land und von der Schule ab. Das lässt sich nicht pauschal sagen. Frag bei der Anmeldung nach, ob die Teilnahme an der Ganztagsklasse verbindlich ist und für wie lange.
Die Länder nutzen den Begriff nicht einheitlich. In Hamburg gibt es nach dem Flyer der Schulbehörde „Lern- und Lebensort Ganztag“ (Stand Mai 2025) eine teilgebundene Ganztagsschule (GTS) mit Pflicht an höchstens drei Tagen oder, für einen Teil der Kinder, an vier Tagen. Die gebundene GTS ist dort an vier Tagen verpflichtend, der fünfte Tag ist freiwillig. Die Regeln zum Ausstieg in Hamburg haben wir im Ratgeber Ganztag abmelden Hamburg zusammengestellt. Wie die Kinder an der Schule gebucht werden, erklärt die Seite zu GBS.
Was heißt das für Eltern?
Bei einer Pflicht zur Teilnahme ist eine Abmeldung nicht jederzeit möglich. Welche Wege es gibt, hängt von deinem Bundesland und deiner Schule ab. Einen Überblick findest du im Ratgeber Ganztag abmelden: alle Wege, Fristen und Gründe. Die Unterschiede der Formen im Alltag erklärt der Vergleich gebundene oder offene Ganztagsschule, die Verteilung nach Ländern die Seite Ganztagsschulen in Zahlen.
Häufige Fragen
Was bedeutet teilgebunden bei der Ganztagsschule?
Nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler, zum Beispiel einzelne Klassen oder Klassenstufen, ist zur Teilnahme am Ganztag verpflichtet. Für die übrigen gilt die Pflicht nicht.
Was ist der Unterschied zwischen teilgebunden und gebunden?
Bei der gebundenen Form müssen alle Kinder der Schule teilnehmen, bei der teilgebundenen nur ein Teil. Nach der KMK-Definition gilt die Pflicht in beiden Fällen an mindestens drei Wochentagen mit je mindestens sieben Zeitstunden. Einzelne Länder legen andere Tage fest, in Hamburg zum Beispiel nach dem Flyer der Behörde höchstens drei.
Kann ich mein Kind aus der teilgebundenen Ganztagsschule abmelden?
Das hängt vom Land und von der Schule ab. Bei einer Pflicht zur Teilnahme ist eine Abmeldung meist an Bedingungen geknüpft. Frag bei der Schulleitung nach und lies die Regeln deines Landes im Ratgeber zum Abmelden vom Ganztag.
Quellen
- Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Kosten einer flächendeckenden Vergabe von Mittagessen an Ganztagsschüler, WD 8 – 3000 – 064/16 (15.09.2016), S. 4–5, mit der KMK-Definition (Stand 05.02.2016)
- Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg: Flyer „Lern- und Lebensort Ganztag“ (Stand Mai 2025)
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