Ganztagsschule Sommerferien: Auch während der Schulferien besteht grundsätzlich Anspruch auf Betreuung — doch wie das in der Praxis aussieht, unterscheidet sich stark je nach Kommune. Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen Grundlagen, typische Kosten und einen wichtigen Steuertipp, den viele Eltern nicht kennen.
Gilt der Rechtsanspruch auch in den Ferien?
Ja. Der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Schulferien. Die Länder dürfen dabei eine Schließzeit von bis zu vier Wochen pro Jahr festlegen — außerhalb dieser Schließzeit muss eine Betreuung sichergestellt sein. Das bedeutet: Bei einem vollen Ferienjahr von rund zwölf Wochen bleiben rechnerisch bis zu acht Wochen, in denen ein Betreuungsangebot bestehen muss.
So funktioniert die Ganztagsschule Sommerferien je nach Kommune
Wie die Ferienbetreuung konkret organisiert und was sie kostet, entscheidet fast überall die einzelne Kommune — nicht das Bundesland. Einige Beispiele zeigen die Bandbreite:
| Ort | Regelung |
|---|---|
| Berlin | Klassen 1–3 kostenfrei, ab Klasse 4 einkommensabhängig — Umfang wie im Schuljahres-Bescheid |
| Hamburg | Kosten individuell online berechenbar; bei BuT-Anspruch 6 Wochen kostenlose Ferienbetreuung |
| München | 0–153 € monatlich je nach Einkommen; Ferienangebot hängt vom jeweiligen Standort ab |
| Buxtehude (Beispiel Niedersachsen) | 80 € pro Ferienwoche inkl. Mittagessen, unabhängig von tatsächlicher Nutzung |
Diese Beispiele zeigen: Ein bundesweiter Kostenvergleich wäre irreführend. Wie du die genauen Kosten für deine eigene Kommune in Erfahrung bringst, erklärt unser Kosten-Check mit 9 wichtigen Fragen.
Gebundene vs. offene Ganztagsschule in den Ferien
Bei der offenen Ganztagsschule ist eine Ferienbetreuung nicht automatisch garantiert — ob es sie gibt, hängt vom jeweiligen Standort und Träger ab. Bei der gebundenen Ganztagsschule sowie bei Modellen mit festem Bedarfsbescheid (wie in Berlin) gilt dagegen häufig: Der im Schuljahr festgelegte Betreuungsumfang überträgt sich automatisch auch auf die Ferienzeit.
Steuertipp: Was du von der Ferienbetreuung absetzen kannst
Ein wichtiger, oft übersehener Punkt: Kosten für Ferienbetreuung lassen sich als Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen — allerdings nur der reine Betreuungsanteil, nicht die Freizeitgestaltung. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 23. Januar 2025 (Az. III R 33/24) klargestellt: Bei Angeboten wie Fußball-, Reit- oder Sprachcamps steht die Aktivität im Vordergrund, nicht die Aufsicht — solche Ferienlager sind daher nicht absetzbar.
Anerkannt wird dagegen klassische Ferienbetreuung, bei der die Aufsicht klar im Mittelpunkt steht — etwa im Hort, bei kommunaler oder kirchlicher Ferienbetreuung oder in der Ganztagsschule selbst. Lass dir vom Anbieter am besten eine Rechnung ausstellen, die die Leistung ausdrücklich als „Betreuung“ ausweist — das erleichtert die Anerkennung beim Finanzamt.
Frühzeitig anmelden lohnt sich
Ein praktischer Hinweis aus der Erfahrung vieler Kommunen: Anmeldefristen für die Ferienbetreuung liegen oft schon Monate im Voraus — teils bereits im Frühjahr für die Sommerferien. Wer erst kurz vorher an die Anmeldung denkt, findet häufig nur noch wenige freie Plätze. Plane die Anmeldung daher möglichst frühzeitig, idealerweise direkt nach den vorherigen Ferien oder zu Schuljahresbeginn.
Häufige Fragen zur Ferienbetreuung
Muss die Ganztagsschule auch in den Sommerferien öffnen?
Grundsätzlich ja — der Rechtsanspruch gilt auch in den Ferien. Die Länder dürfen aber eine Schließzeit von bis zu vier Wochen pro Jahr festlegen, in denen keine Betreuung angeboten werden muss.
Was kostet die Ferienbetreuung?
Das variiert stark je nach Kommune — von kostenlos (z. B. Berlin, Klassen 1-3) bis zu festen Wochenpauschalen wie 80 € inklusive Mittagessen. Erkundige dich am besten direkt bei deiner Kommune nach den genauen Kosten.
Kann ich die Kosten für Ferienbetreuung von der Steuer absetzen?
Ja, aber nur der reine Betreuungsanteil — nicht Freizeitangebote wie Sport- oder Sprachcamps. Der Bundesfinanzhof hat das 2025 klargestellt. Lass dir vom Anbieter eine Rechnung geben, die die Leistung ausdrücklich als Betreuung ausweist.
Gibt es bei der offenen Ganztagsschule automatisch Ferienbetreuung?
Nicht automatisch — das hängt vom jeweiligen Standort und Träger ab. Bei Modellen mit festem Bedarfsbescheid (wie in Berlin) überträgt sich der Betreuungsumfang dagegen meist automatisch auf die Ferien.
Quellen: Ganztagsförderungsgesetz (SGB VIII), Berliner Familienportal, Hamburg.de, Bundesfinanzhof-Urteil vom 23.01.2025 (Az. III R 33/24).






