Krankheit Ganztagsschule: Ob morgendliches Fieber oder ein Anruf aus der Schule mitten am Nachmittag — Krankheit gehört zum Familienalltag dazu. An der Ganztagsschule kommen dabei ein paar zusätzliche Fragen hinzu, die an einer klassischen Halbtagsschule so nicht entstehen. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Regeln, von der Krankmeldung bis zur Medikamentengabe.
Krankheit Ganztagsschule: Wie die Krankmeldung funktioniert
Ist dein Kind krank, muss die Schule spätestens am ersten Fehltag informiert werden — meist telefonisch oder per E-Mail, oft bis zu einer festgelegten Uhrzeit am Morgen. Viele Schulen nutzen inzwischen auch digitale Tools wie Schulmanager-Apps oder Online-Formulare dafür, was den Prozess deutlich vereinfacht. Für die ersten drei Fehltage reicht in der Regel eine formlose, schriftliche Entschuldigung der Eltern — den genauen Grund der Erkrankung musst du dabei nicht mitteilen, der Begriff „Erkrankung“ genügt rechtlich völlig aus.
Wann ein ärztliches Attest nötig ist
Eine generelle Attestpflicht gibt es nicht — ob und ab wann ein Attest verlangt werden darf, regelt jede Schule individuell in ihrer Schulordnung. Häufig können Schulen nach einer bestimmten Anzahl von Fehltagen ein Attest verlangen, manche fordern es auch gezielt bei begründeten Zweifeln — etwa bei auffällig häufigem Fehlen an Prüfungstagen oder direkt vor Ferienbeginn. Wichtig zu wissen: Die Ausstellung eines Attests ist oft kostenpflichtig (meist 5 bis 15 Euro), da die Krankenkasse diese Kosten in der Regel nicht übernimmt, wenn das Attest nicht medizinisch, sondern nur aus schulorganisatorischen Gründen verlangt wird.
Die Ganztag-Besonderheit: Abmeldung nur für den Nachmittag
Eine Situation, die es nur an der Ganztagsschule gibt: Dein Kind ist grundsätzlich gesund genug für den regulären Vormittagsunterricht, aber du möchtest es für den Ganztag-Nachmittag abmelden — etwa wegen eines Arzttermins, spürbarer Erschöpfung oder eines Kurzbesuchs bei den Großeltern. Viele Schulen unterscheiden hier explizit zwischen der klassischen Krankmeldung (kompletter Schultag) und einer separaten Ganztag-Abmeldung für einzelne Nachmittage. Frag bei deiner Schule gezielt nach diesem Verfahren, da es sich vom regulären Krankmeldeprozess unterscheiden kann. Diese Flexibilität ist auch bei genereller Unzufriedenheit mit dem Ganztag ein guter erster Schritt, bevor eine vollständige Abmeldung von der Ganztagsbetreuung überhaupt in Betracht gezogen wird.
Erreichbarkeit während der Arbeitszeit: Eine echte Herausforderung
Wird dein Kind während der Ganztagszeit akut krank, muss die Schule dich informieren — die Aufsichtspflicht geht dabei rechtlich in dem Moment auf die Eltern über, in dem diese informiert sind und die Abholung zusagen, nicht erst wenn sie tatsächlich vor Ort eintreffen. Für Familien, die den Ganztag gerade wegen ihrer Berufstätigkeit gewählt haben, kann das zur echten Zerreißprobe werden: Wer während der Arbeitszeit schlecht erreichbar ist — etwa durch Meeting-Zeiten oder betriebliche Handyverbote —, gerät in eine schwierige Situation. Genau dieser Vereinbarkeits-Aspekt lohnt sich bereits bei der Wahl der Betreuungsform mitzudenken, nicht erst wenn der erste Krankheitsfall eintritt.
Praktischer Tipp: Kläre bereits bei der Anmeldung, welche Kontaktwege die Schule im Krankheitsfall nutzt, und hinterlege nach Möglichkeit eine zweite erreichbare Person (Großeltern, Notfallkontakt), falls du selbst kurzfristig nicht erreichbar sein solltest. Manche Arbeitgeber zeigen zudem Verständnis, wenn du transparent kommunizierst, dass dein Handy während der Kernarbeitszeit aus schulischen Gründen erreichbar bleiben muss.
Medikamentengabe während der Ganztagszeit
Nicht jede Krankheit bedeutet ein komplettes Fernbleiben — manchmal braucht ein Kind während der langen Ganztagszeit einfach nur ein Medikament, etwa ein Antibiotikum zur festen Uhrzeit. Anders als du vielleicht erwartest, dürfen Lehrkräfte oder Betreuungspersonal nicht automatisch Medikamente verabreichen, auch nicht rezeptfreie. Dafür ist in der Regel eine schriftliche Vollmacht der Eltern nötig, die genau festlegt, welches Medikament in welcher Dosierung zu welcher Uhrzeit gegeben werden darf. Bei Kindern mit bekannten Allergien gilt ein noch strengeres, standardisiertes Verfahren.
Meldepflichtige Krankheiten: Wenn mehr als eine formlose Entschuldigung nötig ist
Eine wichtige Ausnahme von der Regel „Grund muss nicht genannt werden“ betrifft meldepflichtige Infektionskrankheiten. Laut § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen Eltern die Schule aktiv über bestimmte Diagnosen informieren — dazu zählen unter anderem Masern, Mumps, Keuchhusten, Windpocken und Röteln. Diese Erkrankungen erfordern zudem meist eine längere Auszeit vom Schulbetrieb, um andere Kinder und das Personal zu schützen. Hintergrund ist, dass sich Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen mit vielen Kindern auf engem Raum besonders leicht ausbreiten — bei der Ganztagsschule mit ihrer längeren täglichen Verweildauer ist dieser Aspekt sogar noch etwas relevanter als an einer reinen Halbtagsschule.
Was passiert mit verpassten Lerninhalten?
Ein oft unterschätzter Vorteil der gebundenen Ganztagsschule zeigt sich gerade nach einer Krankheitsphase: Da Lernzeiten fest in den Schulalltag integriert sind, lässt sich verpasster Stoff oft strukturierter nachholen als bei klassischen Hausaufgaben, die allein zu Hause aufgeholt werden müssten. Sprich nach längerer Krankheit gezielt mit der Lernzeit-Betreuung, welche Inhalte nachgeholt werden sollten.
Checkliste für den Krankheitsfall
- Schule spätestens am ersten Fehltag informieren — telefonisch, per E-Mail oder digitalem Tool
- Frist für die schriftliche Entschuldigung im Blick behalten (meist 3 Tage)
- Bei Unsicherheit vorab klären, ob und wann ein Attest verlangt wird
- Für reine Ganztag-Abmeldungen (nur Nachmittag) das gesonderte Verfahren der Schule erfragen
- Bei nötiger Medikamentengabe eine schriftliche Vollmacht mit genauer Dosierung hinterlegen
- Bei meldepflichtigen Krankheiten aktiv und zeitnah informieren
- Einen Notfallkontakt für Zeiten hinterlegen, in denen du selbst schwer erreichbar bist
Häufige Fragen zu Krankheit an der Ganztagsschule
Muss ich den genauen Grund der Erkrankung angeben?
Nein, grundsätzlich reicht der allgemeine Begriff „Erkrankung“. Eine Ausnahme gilt bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz, hier muss die konkrete Diagnose mitgeteilt werden.
Kann ich mein Kind nur für den Ganztag-Nachmittag abmelden, nicht für den ganzen Tag?
Viele Schulen bieten dafür ein separates Verfahren an, unabhängig von der klassischen Krankmeldung. Frag bei deiner Schule gezielt nach der genauen Vorgehensweise.
Ab wann geht die Aufsichtspflicht bei einer akuten Erkrankung während der Schulzeit auf die Eltern über?
Rechtlich meist bereits in dem Moment, in dem die Eltern informiert sind und die Abholung zusagen — nicht erst wenn sie tatsächlich vor Ort eintreffen.
Dürfen Lehrkräfte einfach Medikamente verabreichen?
Nein, dafür ist in der Regel eine schriftliche Vollmacht der Eltern nötig, die Medikament, Dosierung und Uhrzeit genau festlegt.
Quellen: Infektionsschutzgesetz (IfSG), ERGO Rechtsschutz-Ratgeber, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung. Die konkreten Regelungen können je nach Bundesland und einzelner Schule abweichen — im Zweifel gilt immer die jeweilige Schulordnung.






