Ganztagsschule Baden-Württemberg: Kosten und Formen

Ganztagsschule Baden-Württemberg: Landesflagge

Baden-Württemberg zählt bei der Ganztagsbetreuung bundesweit zu den Schlusslichtern: Mit einer Ganztagsquote von rund 36 Prozent bei Grundschulkindern liegt das Land deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Gleichzeitig gilt seit dem Schuljahr 2026/2027 der bundesweite Rechtsanspruch. Für Eltern wichtig zu wissen: Die Ganztagsgrundschule nach § 4a Schulgesetz ist kostenfrei — die kommunale „Ergänzende Betreuung“ dagegen nicht.

Schule finden – Ganztagsschule Baden-Württemberg

Das Kultusministerium Baden-Württemberg bietet umfangreiche Informationen zur Ganztagsschule.

Ganztagsschule Baden-Württemberg (Kultusministerium)
Service-BW — Behördenwegweiser und Antragsportal

20 von 930 Schulen in Baden-Württemberg — Seite 1 von 47

SchulnameOrtPLZSchulformAdresseWebsite
Achtalschule (Gemeinschaftsschule)Baienfurt88255GrundschuleRavensburger Str. 18Website
Adalbert-Stifter-GemeinschaftsschuleUlm89075GrundschuleRuländerweg 1Website
Adolf-Kussmaul GrundschuleGraben-Neudorf76676GrundschuleFriedrichstaler Straße 25Website
Adolph-Blankenhorn-SchuleMüllheim79379Schule mit mehreren BildungsgaengenGoethestraße 18-22Website
Albecker-Tor-SchulzentrumLangenau89129GrundschuleAlbecker-Tor-Straße 38Website
Albert-Einstein-GrundschuleGeislingen an der Steige73312HauptschulePaulinenstraße 2Website
Albert-Einstein-GymnasiumRavensburg88212GymnasiumSpohnstr. 22Website
Albert-Einstein-GymnasiumBöblingen71032GymnasiumZeppelinstr. 50Website
Albert-Einstein-GymnasiumReutlingen72760GymnasiumRommelsbacher Str. 63Website
Albert-Merglen-SchuleFriedrichshafen88045GrundschuleHeinrich-Heine-Str. 22/1Website
Albert-Schweitzer-GemeinschaftsschuleFellbach-Schmiden70736Schule mit mehreren BildungsgaengenTalstr. 4Website
Albert-Schweitzer-GymnasiumCrailsheim74564GymnasiumDr.-Ascher-Weg 1Website
Albert-Schweitzer-RealschuleBöblingen71032RealschuleMurkenbachweg 2Website
Albert-Schweitzer-SchuleMuggensturm76461GrundschuleBahnhofstraße 16Website
Albert-Schweitzer-SchuleGöppingen73033GrundschuleMozartstraße 34Website
Albert-Schweitzer-SchuleDenkendorf73770GrundschuleGoethestraße 58Website
Albert-Schweitzer-SchuleKehl77694FoerderschuleRustfeldstr. 12Website
Albert-Schweitzer-Schule (Gemeinschaftsschule)Albershausen73095GrundschuleSchulstraße 28-30Website
Albert-Schweitzer-Schule (Gemeinschaftsschule)Lörrach79539Schule mit mehreren BildungsgaengenWintersbuckstraße 15Website
Albert-Schweitzer-Schule (Werkrealschule)Fellbach-Schmiden70736Schule mit mehreren BildungsgaengenTalstraße 4Website

    Die zwei Systeme in Baden-Württemberg

    Baden-Württemberg unterscheidet zwischen zwei grundlegend verschiedenen Betreuungsangeboten — und dieser Unterschied ist für Eltern der wichtigste auf dieser Seite:

    SystemRechtsgrundlageTeilnahmeKosten
    Ganztagsgrundschule§ 4a SchulgesetzVerbindlich nach AnmeldungKostenfrei (außer Mittagessen)
    Ergänzende BetreuungKommunales AngebotFreiwillig, flexibelKostenpflichtig

    Die Ganztagsgrundschule ist das schulische Angebot des Landes — pädagogisch in den Schultag integriert, mit rhythmisiertem Wechsel aus Unterricht, Lernzeiten und Freizeit. Die Ergänzende Betreuung ist dagegen ein kommunales Angebot, das die Betreuungszeiten erweitert, aber nicht Teil des schulischen Konzepts ist.

    Beide lassen sich kombinieren: Viele Familien nutzen die kostenfreie Ganztagsgrundschule und buchen zusätzlich Randzeiten über die Ergänzende Betreuung. Was darunter fällt, erklärt unser Ratgeber zur Randzeitenbetreuung.

    Ganztagsschule Baden-Württemberg: Was kostet die Betreuung?

    Die Ganztagsgrundschule nach § 4a Schulgesetz ist kostenfrei. Das Land finanziert die zusätzlichen Lehrerwochenstunden, Elternbeiträge für das schulische Ganztagsangebot sind nicht vorgesehen — weder in der Wahlform noch in der verbindlichen Form.

    Kosten entstehen an drei Stellen:

    • Mittagessen — üblich sind 3 bis 5 Euro pro Mahlzeit. Der Schulträger oder Caterer legt die Höhe fest.
    • Ergänzende Betreuung — das kommunale Angebot vor und nach der Ganztagszeit ist kostenpflichtig. Die Beiträge legt jede Kommune selbst fest, weshalb sie sich innerhalb Baden-Württembergs erheblich unterscheiden.
    • Ferienbetreuung — meist wochenweise buchbar und ebenfalls kommunal organisiert.

    Genau hier liegt die häufigste Verwechslung: Wer hört, die Ganztagsschule in Baden-Württemberg koste Geld, meint meist die Ergänzende Betreuung. Prüfe deshalb genau, welches Angebot deine Wunschschule führt — die Bezeichnung auf der Schulwebsite ist nicht immer eindeutig.

    Ermäßigungen prüfen: Familien mit geringem Einkommen bekommen die Kosten für das Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabepaket vollständig erstattet. Bei der Ergänzenden Betreuung lohnt zusätzlich die Frage nach einer Beitragsermäßigung — viele Kommunen staffeln nach Einkommen oder gewähren Geschwisterrabatte. Einen bundesweiten Überblick gibt unser Artikel zu den Kosten der Ganztagsschule.

    Verlässliche Grundschule, Kernzeit, Ergänzende Betreuung — was ist was?

    Neben der Ganztagsgrundschule kursieren in Baden-Württemberg mehrere Begriffe für kommunale Betreuungsangebote. Sie meinen Ähnliches, sind aber historisch gewachsen — und in Anmeldeunterlagen tauchen sie oft nebeneinander auf.

    • Kernzeitbetreuung — der älteste Begriff, 1990/1991 als Modellprojekt eingeführt. Gemeint ist die Betreuung unmittelbar vor und nach dem Vormittagsunterricht. Achtung: Anderswo in Deutschland bezeichnet „Kernzeit“ genau das Gegenteil, nämlich den beitragsfreien Zeitraum zwischen den Randzeiten. Mehr dazu im Lexikoneintrag zur Kernzeit.
    • Verlässliche Grundschule — zum Schuljahr 2000/2001 eingeführt und heute der gebräuchlichere Begriff. Sie umfasst bis zu sechs Zeitstunden am Vormittag einschließlich Unterricht und Pausen, etwa von 7 bis 13 Uhr; die Betreuung endet spätestens um 14 Uhr.
    • Ergänzende Betreuung — der Oberbegriff für die kommunalen Angebote rund um die Schulzeit, einschließlich Nachmittag und Ferien.

    Allen gemeinsam ist das Entscheidende: Träger ist der Schulträger oder ein freier Träger — eine Kirche, ein Eltern- oder Förderverein —, und er legt die Beiträge fest. Bei kommunalen Trägern gilt zusätzlich eine Benutzungs- und Gebührensatzung, die öffentlich einsehbar ist. Bei Vereinen gibt es stattdessen einen privaten Vertrag mit eigener Beitragsordnung.

    Für dich folgt daraus die erste Frage bei jeder Anmeldung: Wer ist Träger? Aus der Antwort ergibt sich, wo die Regeln stehen — in einer Satzung oder in deinem Vertrag — und an wen eine spätere Kündigung geht.

    Wahlform oder verbindliche Form?

    Innerhalb der Ganztagsgrundschule nach § 4a Schulgesetz gibt es zwei Varianten:

    • Wahlform: Eltern entscheiden bei der Anmeldung, ob ihr Kind am Ganztag teilnimmt. Nach der Anmeldung ist die Teilnahme verbindlich.
    • Verbindliche Form: Alle Schülerinnen und Schüler der Schule nehmen teil — das entspricht der gebundenen Ganztagsschule in anderen Bundesländern.

    Die Bindung reicht weiter, als viele erwarten

    Die Rahmenkonzeption des Landes zu § 4a Schulgesetz ist an dieser Stelle ungewöhnlich deutlich: Wer sich für den Ganztagsbetrieb entscheidet, ist daran für mindestens ein Schuljahr gebunden. Und weiter: Für diese Schülerinnen und Schüler erstreckt sich die Schulpflicht nach § 72 Absatz 3 Schulgesetz in dieser Zeit ausdrücklich auch auf die Ganztagsangebote der Schule.

    Das ist mehr als eine Formulierung. Es bedeutet: Ein Fernbleiben vom Nachmittag ist rechtlich dasselbe wie ein Fernbleiben vom Unterricht — mit denselben Folgen. Wer sein Kind ohne Befreiung zu Hause lässt, verletzt die Schulpflicht.

    Zwei Dinge sind davon ausgenommen: die Mittagspause und die ergänzenden Betreuungsangebote des Schulträgers. Beides gehört nicht zum schulpflichtigen Teil — hier bleibt die Teilnahme freiwillig.

    Für einzelne Nachmittage — etwa wegen eines festen Vereinstermins — ist eine Befreiung bei der Schulleitung zu beantragen. Was das im Alltag bedeutet, zeigt unser Tagesablauf an der gebundenen Ganztagsschule.

    Der Ausweg, den das Kultusministerium selbst nennt

    Bei der verbindlichen Form stellt sich eine Frage, die auf den ersten Blick keine Antwort hat: Was, wenn die zuständige Grundschule verbindlicher Ganztag ist und man das nicht möchte? Abmelden geht nicht, denn alle Kinder der Schule nehmen teil.

    Das Kultusministerium beantwortet das selbst — und überraschend entgegenkommend. Eltern, die ihr Kind nicht an einer verbindlichen Ganztagsschule beschulen lassen wollen, können einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen. Dieser Wunsch ist ausdrücklich als wichtiger Grund für einen Wechsel anerkannt.

    Praktisch heißt das: Du musst dich nicht damit abfinden, weil die Sprengelschule verbindlichen Ganztag führt. Der Antrag geht an das Staatliche Schulamt beziehungsweise die aufnehmende Schule; ob eine Nachbarschule Plätze frei hat, entscheidet über den Erfolg.

    Ein Hinweis zur Schülerbeförderung: Bei einem Schulbezirkswechsel auf eigenen Wunsch entfällt in der Regel der Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. Kläre das vorher mit dem Landkreis, bevor du den Antrag stellst. Alle Ausstiegswege im Überblick findest du unter Ganztag abmelden.

    Rechtsanspruch in Baden-Württemberg

    Seit dem Schuljahr 2026/2027 haben Erstklässler auch in Baden-Württemberg einen gesetzlichen Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Aufgrund der niedrigen Ausgangsquote von rund 36 Prozent besteht hier besonders großer Nachholbedarf — Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft gehen für Baden-Württemberg von einer der größten Angebotslücken bundesweit aus.

    Das Land setzt beim Ausbau auf eine Kombination aus Ganztagsgrundschulen, kommunaler Ergänzender Betreuung und Horten. Zuständig für die Erfüllung des Anspruchs ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe — also der Landkreis oder die kreisfreie Stadt.

    Wenn kein Platz da ist: Bei Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen und notfalls beim Verwaltungsgericht klagen. Wie du dabei vorgehst, steht unter Kein Ganztagsplatz: Widerspruch und Klage. Den allgemeinen Anmeldeablauf erklärt unser Anmeldung-Guide.

    Häufige Fragen zur Ganztagsschule Baden-Württemberg

    Ist die Ganztagsschule in Baden-Württemberg kostenlos?

    Die Ganztagsgrundschule nach § 4a Schulgesetz ist kostenfrei — bezahlt werden muss nur das Mittagessen. Die kommunale „Ergänzende Betreuung“ ist dagegen kostenpflichtig, die Beiträge legt jede Kommune selbst fest. Diese beiden Angebote werden häufig verwechselt.

    Was ist der Unterschied zwischen Ganztagsgrundschule und Ergänzender Betreuung?

    Die Ganztagsgrundschule ist ein schulisches Angebot nach § 4a Schulgesetz mit rhythmisiertem Tagesablauf und kostenfrei. Die Ergänzende Betreuung ist ein kommunales Angebot, das die Betreuungszeiten erweitert, kostenpflichtig ist und nicht zum schulischen Konzept gehört. Beide lassen sich kombinieren.

    Was bedeutet Kernzeitbetreuung in Baden-Württemberg?

    Ein kostenpflichtiges kommunales Angebot vor und nach dem Vormittagsunterricht, eingeführt 1990/1991 als Modellprojekt. Seit dem Schuljahr 2000/2001 wurde es weitgehend von der Verlässlichen Grundschule abgelöst, viele Kommunen nutzen den Begriff aber weiter. Achtung: Bundesweit meint „Kernzeit“ das Gegenteil — nämlich den beitragsfreien Zeitraum zwischen den Randzeiten.

    Warum hat Baden-Württemberg eine so niedrige Ganztagsquote?

    Mit rund 36 Prozent liegt Baden-Württemberg deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Historisch setzte das Land stark auf Halbtagsschulen mit ergänzenden kommunalen Betreuungsangeboten statt auf schulische Ganztagskonzepte.

    Kann ich mein Kind von der Ganztagsschule wieder abmelden?

    In der Wahlform bindet die Anmeldung für mindestens ein Schuljahr; die Schulpflicht nach § 72 Absatz 3 Schulgesetz erstreckt sich in dieser Zeit auch auf die Ganztagsangebote. Ein Ausstieg ist daher in der Regel nur zum Schuljahresende möglich, für einzelne Nachmittage kommt eine Befreiung in Betracht.

    Was tun, wenn meine Schule verbindlicher Ganztag ist?

    Du kannst einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen. Das Kultusministerium erkennt den Wunsch, das Kind nicht an einer verbindlichen Ganztagsschule beschulen zu lassen, ausdrücklich als wichtigen Grund an. Beachte: Bei einem Wechsel auf eigenen Wunsch entfällt in der Regel der Anspruch auf Schülerbeförderung.

    Was passiert, wenn mein Kind keinen Ganztagsplatz bekommt?

    Erstklässler haben seit dem Schuljahr 2026/2027 einen gesetzlichen Anspruch. Bei Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen und notfalls beim Verwaltungsgericht klagen. Der Anspruch richtet sich gegen den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.

    Dieser Beitrag wurde unter Einsatz von KI-Werkzeugen redaktionell erstellt und von der Redaktion geprüft.