Ganztagsschule Berlin: eFöB, Module und Kosten

Ganztagsschule Berlin: Landesflagge

Berlin geht bei der Ganztagsbetreuung einen eigenen Weg: Statt „Hort“ heißt das Angebot hier eFöB — ergänzende Förderung und Betreuung. Es ist organisatorisch an die Grundschule angebunden und wird in Modulen gebucht, die sich flexibel kombinieren lassen. Für Eltern besonders wichtig: In den Klassenstufen 1 bis 3 ist die Betreuung elternbeitragsfrei — beantragt werden müssen die einzelnen Module trotzdem. Ab Klasse 4 fallen einkommensabhängige Beiträge an. Das Mittagessen ist bis Klasse 6 kostenfrei.

Schule finden – Ganztagsschule Berlin

Die Senatsverwaltung für Bildung bietet alle offiziellen Informationen zur Ganztagsbetreuung.

Ganztag Berlin (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
Berliner Schulverzeichnis — alle Schulen mit Ganztagsangebot

20 von 371 Schulen in Berlin — Seite 5 von 19

SchulnameOrtPLZSchulformAdresseWebsite
Ernst-Schering-SchuleBerlin13353GesamtschuleLütticher Str. 47/48Website
Erwin-von-Witzleben-GrundschuleBerlin13627GrundschuleHalemweg 34/42Website
Evangelische Schule Berlin ZentrumBerlin10179Schule mit mehreren BildungsgaengenWallstraße 32Website
Evangelische Schule Berlin-MitteBerlin10178GrundschuleRochstraße 7Website
Evangelische Schule CharlottenburgBerlin10587GrundschuleGuerickestr. 4-6Website
Evangelische Schule LichtenbergBerlin10315GrundschuleRummelsburger Str. 3Website
Evangelische Schule PankowBerlin13187GrundschuleGalenusstr. 60aWebsite
Evangelische Schule Spandau im JohannesstiftBerlin13587GrundschuleSchönwalder Allee 26/27Website
Evangelische Schule SteglitzBerlin12167GrundschuleBeymestraße 6-7Website
Falken-GrundschuleBerlin12689GrundschuleGeraer Ring 2Website
Fanny-Hensel-GrundschuleBerlin10963GrundschuleSchöneberger Str. 24Website
Feldmark-GrundschuleBerlin13057GrundschuleWartiner Str. 23Website
Ferdinand-Freiligrath-SchuleBerlin10961Schule mit mehreren BildungsgaengenBergmannstraße 64Website
Fichtelgebirge-GrundschuleBerlin10997GrundschuleGörlitzer Ufer 2Website
Finow-GrundschuleBerlin10777GrundschuleWelserstr. 16-22Website
Flatow-OberschuleBerlin12559Schule mit mehreren BildungsgaengenBirkenstraße 11Website
Franz-Carl-Achat-GrundschuleBerlin12621GrundschuleAdolfstr. 25Website
Franz-Marc-GrundschuleBerlin13507GrundschuleTreskowstr. 26-31Website
Freie Montessori SchuleBerlin12557GrundschuleKöpenzeile 125Website
Freie Schule am MauerparkBerlin13355GrundschuleWolliner Str. 25/26Website

    Was ist eFöB? Berlins Modell erklärt

    eFöB steht für „ergänzende Förderung und Betreuung“ und ist Berlins Bezeichnung für das, was anderswo Hort oder offener Ganztag heißt. Der wesentliche Unterschied: Das Angebot ist organisatorisch an die Grundschule angebunden und wird nicht als Paket, sondern in einzeln buchbaren Modulen vergeben.

    Das macht Berlin zu einem der flexibelsten Bundesländer: Familien buchen genau die Zeiten, die sie brauchen — von der Frühbetreuung ab 6 Uhr bis zur Spätbetreuung um 18 Uhr. Die Beantragung läuft über das zuständige Jugendamt, nicht über die Schule.

    ModulZeitNötig an…
    Frühbetreuung6:00 – 7:30 Uhrbeiden Schulformen
    Nachmittagsbetreuung13:30 – 16:00 Uhroffener Ganztagsschule
    Spätbetreuung16:00 – 18:00 Uhrbeiden Schulformen
    Ferienbetreuungje nach Modul, meist 7:30 – 16:00 Uhrbeiden Schulformen

    Der wichtigste Punkt steht in der zweiten Zeile — und er wird regelmäßig übersehen, weil er von der Schulform abhängt:

    • An einer offenen Ganztagsschule — dem Regelfall in Berlin — läuft der verlässliche Schulbetrieb nur von 7:30 bis 13:30 Uhr. Ab 13:30 Uhr kannst du dein Kind abholen. Wer Betreuung bis 16 Uhr braucht, muss dafür das Nachmittagsmodul beantragen. Ohne Antrag endet der Tag um halb zwei.
    • An einer gebundenen Ganztagsschule wechseln sich Unterricht und Freizeit bis 16 Uhr ab. Das Nachmittagsmodul entfällt hier, weil die Zeit bereits zum Schulbetrieb gehört. Früh-, Spät- und Ferienbetreuung sind trotzdem gesondert zu beantragen.

    Was Kernzeit und Randzeiten grundsätzlich unterscheidet, erklären wir im Ratgeber zur Randzeitenbetreuung.

    Ganztagsschule Berlin: Was kostet die Betreuung?

    In den Klassenstufen 1 bis 3 ist die ergänzende Förderung und Betreuung elternbeitragsfrei. Das Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz sieht eine Beteiligung erst ab Jahrgangsstufe 4 vor — ein Einkommensnachweis ist bis dahin nicht nötig.

    Beitragsfrei heißt aber nicht antragsfrei. Für jedes Modul über die verlässliche Schulzeit hinaus brauchst du einen Bescheid des Jugendamts. Und: Nach Angaben einzelner Schulen soll für die Früh- und Spätmodule ab dem Schuljahr 2026/2027 wieder eine Bedarfsprüfung eingeführt werden. Das betrifft nicht die Kosten, wohl aber die Frage, ob du das Modul überhaupt bekommst — frag im Zweifel beim Jugendamt nach, was aktuell gilt.

    Ab Klassenstufe 4 wird die Betreuung kostenpflichtig. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem steuerrelevanten Brutto-Familieneinkommen des Vorjahres und wird nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) berechnet.

    Eine Besonderheit gilt beim Mittagessen: Es ist in Berlin für alle Schulkinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 kostenfrei — ohne Zuzahlung der Eltern und unabhängig vom Einkommen. Das Land Berlin trägt die Kosten seit dem 1. August 2019 zu 100 Prozent; Grundlage ist das „Gesetz zum Mittagessen an Schulen“. Die Regelung gilt auch für Schulen in freier Trägerschaft. Damit gehört Berlin zu den wenigen Bundesländern, in denen dieser Posten ganz entfällt.

    Kostenfrei heißt aber nicht automatisch: Damit dein Kind am beitragsfreien Mittagessen teilnehmen kann, muss ein Vertrag mit dem Essensanbieter geschlossen werden. Ohne diesen Vertrag bekommt das Kind kein Essen — auch wenn das Land zahlt.

    An weiterführenden Schulen gibt es bisher keine Bezuschussung durch das Land; dort zahlen Eltern selbst. Ausgenommen sind die Jahrgangsstufen 5 und 6 an grundständigen Gymnasien — sie fallen unter dieselbe Regelung wie die Grundschule — sowie Familien mit Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Einzelheiten erläutert die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Berlin — sowohl zu den Kosten als auch zu den Zuständigkeiten beim Schulmittagessen.

    Ab Klasse 4 Ermäßigungen prüfen: Das TKBG staffelt die Beiträge nach Einkommen; zusätzlich können Familien Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Ob dir eine Beitragsermäßigung zusteht, klärt das zuständige Jugendamt. Einen bundesweiten Überblick gibt unser Artikel zu den Kosten der Ganztagsschule.

    Gebundene Ganztagsschulen in Berlin

    Neben dem eFöB-Modell gibt es in Berlin auch gebundene Ganztagsgrundschulen. Dort ist die Teilnahme für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend, der Schultag läuft bis 16 Uhr und ist rhythmisiert — Unterricht, Lernzeiten und Freizeitangebote wechseln sich ab.

    Der Unterschied zum Modulsystem ist erheblich: Bei der gebundenen Form entfällt die Wahlmöglichkeit, dafür ist der Tag pädagogisch aus einem Guss. Was das im Alltag bedeutet, zeigt unser Tagesablauf an der gebundenen Ganztagsschule.

    Anmeldung: Zwei getrennte Wege

    Ein Punkt, der in Berlin regelmäßig für Verwirrung sorgt: Schulanmeldung und eFöB-Antrag sind zwei verschiedene Vorgänge.

    1. Schulanmeldung — über die zuständige Grundschule im Einzugsgebiet
    2. eFöB-Antrag — über das Jugendamt des Wohnbezirks, spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn

    Wer nur die Schule anmeldet, hat noch keinen Betreuungsplatz. Den allgemeinen Ablauf erklärt unser Anmeldung-Guide.

    Und der eFöB-Antrag selbst besteht wiederum aus zwei Schritten, was viele überrascht. Zuerst stellt das Jugendamt einen Bedarfsbescheid aus — den, was früher der „Hortgutschein“ hieß. Danach wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Erst damit ist der Platz gesichert.

    Wer dein Vertragspartner ist, hängt von der Trägerschaft deiner Schule ab: Bei Schulen in bezirklicher Trägerschaft ist es das Jugendamt, bei Schulen mit freiem Träger der Träger selbst. Das steht auf der ersten Seite deines Vertrags — und es ist die Angabe, die du brauchst, wenn du später etwas ändern oder beenden willst.

    Ein praktischer Hinweis zur Geltungsdauer: Der Bedarf wird in der Regel gleich bis zum Ende der 3. Jahrgangsstufe beschieden. Ab Jahrgangsstufe 4 musst du einen neuen Antrag stellen — dann kommt zusätzlich die Einkommensprüfung dazu. Das ist der Moment, in dem die Betreuung für viele Familien erstmals Geld kostet.

    Module lassen sich über das Jugendamt anpassen, wenn sich der Bedarf ändert — anders als in vielen anderen Bundesländern, wo die Buchung für ein ganzes Schuljahr bindet. An gebundenen Ganztagsschulen gilt diese Flexibilität für die Zeit bis 16 Uhr allerdings nicht; dort kommt für einzelne Nachmittage nur eine Befreiung in Betracht.

    Für eine vollständige Beendigung reicht die Änderung der Module nicht. Gekündigt wird dort, wo dein Betreuungsvertrag besteht — beim Jugendamt oder beim freien Träger. Informiere die Schule zusätzlich, damit die Planung stimmt. Ein Sonderfall, der bares Geld wert sein kann: Viele Berliner Verträge sehen ein Sonderkündigungsrecht zum Monatsende vor, wenn sich dein Kostenbescheid ändert. Ein passendes Schreiben erzeugt unser Musterbrief-Generator.

    Rechtsanspruch in Berlin

    Seit dem Schuljahr 2026/2027 gilt auch in Berlin der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler. Berlin ist dabei gut aufgestellt: Die eFöB-Struktur besteht seit Jahren flächendeckend, und in den Klassenstufen 1 bis 3 ist die Betreuung ohnehin beitragsfrei und ohne Einkommensprüfung zugänglich.

    Zuständig für die Erfüllung des Anspruchs ist das Jugendamt des Wohnbezirks. Sollte trotz Anspruch kein Platz zur Verfügung stehen, sind Widerspruch und Klage möglich.

    Häufige Fragen zur Ganztagsschule Berlin

    Was bedeutet eFöB in Berlin?

    eFöB steht für „ergänzende Förderung und Betreuung“ und ist Berlins Bezeichnung für das, was anderswo Hort oder offener Ganztag heißt. Das Angebot ist an die Grundschule angebunden und wird in Modulen gebucht: Frühbetreuung ab 6 Uhr, Nachmittagsbetreuung von 13:30 bis 16 Uhr, Spätbetreuung bis 18 Uhr und Ferienbetreuung. An offenen Ganztagsschulen ist das Nachmittagsmodul entscheidend — ohne es endet der Tag um 13:30 Uhr.

    Ist die Ganztagsbetreuung in Berlin kostenlos?

    In den Klassenstufen 1 bis 3 ist die Betreuung beitragsfrei — das Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz sieht eine Elternbeteiligung erst ab Jahrgangsstufe 4 vor. Beantragt werden müssen die Module trotzdem. Ab Klasse 4 wird die Betreuung einkommensabhängig kostenpflichtig. Das Mittagessen ist in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 durchgehend kostenfrei, weil das Land die Kosten seit 2019 vollständig trägt — ein Vertrag mit dem Essensanbieter ist dafür trotzdem nötig.

    Wo beantrage ich die eFöB-Betreuung?

    Beim Jugendamt deines Wohnbezirks — nicht bei der Schule. Der Antrag ist spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn zu stellen. Schulanmeldung und eFöB-Antrag sind zwei getrennte Vorgänge. Nach dem Bedarfsbescheid folgt ein Betreuungsvertrag, je nach Trägerschaft mit dem Jugendamt oder einem freien Träger.

    Kann ich die Module später ändern?

    Ja, Module lassen sich über das Jugendamt anpassen, wenn sich der Betreuungsbedarf ändert. Das unterscheidet Berlin von Bundesländern, in denen die Buchung für ein ganzes Schuljahr bindet.

    Wie beende ich die eFöB-Betreuung?

    Mit einer Kündigung dort, wo dein Betreuungsvertrag besteht — beim Jugendamt oder beim freien Träger, je nach Trägerschaft der Schule. Der Vertragspartner steht auf der ersten Seite des Vertrags. Informiere die Schule zusätzlich. Ändert sich dein Kostenbescheid, sehen viele Verträge ein Sonderkündigungsrecht zum Monatsende vor.

    Gibt es in Berlin auch gebundene Ganztagsschulen?

    Ja. Dort ist die Teilnahme für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend, der Schultag läuft rhythmisiert bis 16 Uhr. Die Modul-Flexibilität des eFöB-Systems gilt dort nicht — für einzelne Nachmittage kommt nur eine Befreiung in Betracht.

    Dieser Beitrag wurde unter Einsatz von KI-Werkzeugen redaktionell erstellt und von der Redaktion geprüft.