Frühstartrente: Für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren will der Staat jeden Monat 10 Euro in einen Altersvorsorgedepot-Vertrag einzahlen. Die Förderung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 2020, also mit Kindern, die genau jetzt eingeschult werden oder gerade eingeschult wurden. Dieser Ratgeber erklärt, wer die Frühstartrente bekommt, was Eltern tun müssen und was du bis zum Start am 1. Januar 2027 wissen solltest. Als Quellen dienen die FAQ des Bundesfinanzministeriums und die Seite des Deutschen Bundestags.
Frühstartrente auf einen Blick
- Förderung: 10 Euro pro Monat und Kind vom Bund, ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Das sind rechnerisch 1.440 Euro über zwölf Jahre, ohne Erträge.
- Wofür: ein auf den Namen des Kindes lautender, zertifizierter „Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge“ bei einem privaten Anbieter
- Start: 1. Januar 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021, für den Jahrgang 2020 rückwirkend zum 1. Januar 2026
- Eigenbeiträge: nicht nötig, aber freiwillig bis 6.840 Euro im Jahr möglich
- Auszahlung: die staatliche Förderung grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr
- Antrag: kein gesonderter Antrag, der Anbieter beantragt die Förderung automatisch
Stand: 20. Oktober 2026. Der Bundestag hat die Frühstartrente am 16. Oktober 2026 in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen. Die weiteren Schritte (Bundesrat, Verkündung) konnten wir bis zum Stand dieses Artikels nicht belegen. Die FAQ des Bundesfinanzministeriums beschreibt die Regelung noch auf Basis des Regierungsentwurfs vom 12. August 2026. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald das Gesetz verkündet ist.
Wer bekommt die Frühstartrente?
Anspruch haben alle Kinder und Jugendlichen ab dem Geburtsjahrgang 2020 vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die ihren ersten Wohnsitz im Inland haben. Auf den Wohnsitz der Eltern kommt es nicht an. Der Besuch einer deutschen Schule ist keine Voraussetzung.
| Geburtsjahrgang | Start der Förderung |
|---|---|
| vor 2020 | kein Anspruch auf die staatliche Förderung |
| 2020 | Start zum 1. Januar 2027, rückwirkend zum 1. Januar 2026 |
| 2021 | Start zum 1. Januar 2027 |
| ab 2022 | jedes Jahr kommt der Jahrgang dazu, der in diesem Jahr 6 Jahre alt wird (ab 2028) |
Der Jahrgang 2020 ist in der Regel der Einschulungsjahrgang 2026. Ob dein Kind schon 2026 oder erst 2027 eingeschult wird, hängt von Geburtsmonat und Stichtag deines Bundeslandes ab. Für die Frühstartrente zählt allein das Geburtsjahr. Ältere Kinder können zwar einen Standarddepot-Vertrag abschließen, bekommen aber keine staatliche Förderung. Die Erträge in diesen Verträgen bleiben laut Bundesfinanzministerium trotzdem bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei.
Was müssen Eltern tun?
- Auf den Vertragsstart warten: Standarddepot-Verträge können frühestens ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden.
- Vertrag auf den Namen des Kindes abschließen: bei einem Anbieter, dessen Standarddepot-Vertrag nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifiziert ist.
- Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben: Damit prüft der Anbieter die Voraussetzungen automatisch und papierlos. Schulbescheinigungen oder andere Nachweise sind grundsätzlich nicht nötig.
- Keinen Antrag stellen: Der Anbieter beantragt die Förderung automatisch, sofern du der Bevollmächtigung nicht widersprichst.
Wichtig: Ein bereits bestehendes Kinder- oder Juniordepot kann nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nicht für die Frühstartrente genutzt werden. Die Förderung fließt nur in einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag, den es vor dem 1. Januar 2027 noch nicht gibt.
Was passiert, wenn kein Vertrag abgeschlossen wird?
Die Förderung geht nicht verloren. Schließen Eltern keinen individuellen Vertrag ab, legt der Bund die Mittel kollektiv am Kapitalmarkt an, verwaltet von der Deutschen Bundesbank. Für den Jahrgang 2020 startet diese kollektive Anlage zeitversetzt im Jahr 2028, damit Eltern Zeit für den Vertragsabschluss haben.
- Wird später ein Standarddepot-Vertrag abgeschlossen, werden die angelegten Mittel samt Erträgen automatisch auf diesen Vertrag übertragen.
- Auch nach der Volljährigkeit ist die Übertragung auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag noch bis zum 35. Lebensjahr möglich.
- Ein Wechsel von einem individuellen Vertrag zurück in die kollektive Anlage ist nicht möglich. Zuzahlungen in die kollektive Anlage sind ebenfalls nicht vorgesehen.
Was ist ein Standarddepot-Vertrag?
Für die Frühstartrente ist die Produktauswahl auf den Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge beschränkt, einen einfachen Sparplan. Alle Anbieter von Altersvorsorgeverträgen müssen einen solchen Vertrag anbieten. Für ihn gelten nach Angaben des Bundesfinanzministeriums zwei Vorgaben:
- In der Ansparphase sind die Effektivkosten auf ein Prozent begrenzt.
- Bis zur Volljährigkeit dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden.
Eine Beratung ist nicht vorgeschrieben, der Vertrag kann elektronisch abgeschlossen werden. Welche Anbieter ab 2027 welche Verträge anbieten, steht noch nicht fest. Einen Standarddepot-Vertrag in öffentlicher Trägerschaft gibt es laut Bundesfinanzministerium derzeit nicht. Dieser Ratgeber empfiehlt keinen Anbieter.
Zuzahlungen, Steuern und Auszahlung
- Zuzahlungen: Zusätzlich zu den 10 Euro können bis zu 6.840 Euro pro Jahr eingezahlt werden. Das dürfen auch Großeltern oder andere Dritte tun. Der Sonderausgabenabzug für Zuzahlungen steht Dritten nicht zu.
- Steuern: Die Erträge im Vertrag bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei, Leistungen werden später nachgelagert besteuert.
- Auszahlung: Die staatliche Förderung und ihre Erträge sind grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr verfügbar. Führerschein oder Studium lassen sich damit nicht bezahlen.
- Eigenbeiträge: Sie und ihre Erträge können unter Beachtung der Vertragsregeln jederzeit entnommen werden, die darauf entfallenden Erträge werden dann besteuert.
Was ändert sich mit 18?
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet die monatliche Förderung. Der Vertrag kann aber bis zum Renteneintritt durch eigene Einzahlungen weiter bespart werden. Alternativ ist ein Wechsel in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich. So schließt die Frühstartrente nahtlos an die geförderte private Altersvorsorge an. Pro Kind wird die Frühstartrente nur auf einen Vertrag gezahlt.
Frühstartrente und Ganztag: Was Eltern von Schulkindern im Blick haben sollten
Die Frühstartrente kostet Eltern nichts, solange sie keine eigenen Beiträge einzahlen. Wer zum Schulstart die laufenden Ausgaben plant, rechnet dagegen mit Betreuung, Mittagessen und Zusatzkosten. Eine Übersicht liefert der Ratgeber zu den Kosten der Ganztagsschule, mit dem Ganztag Kostenrechner berechnest du sie für dein Bundesland. Hilfen für Familien mit geringem Einkommen stehen im Ratgeber zum Bildungs- und Teilhabepaket, steuerliche Entlastung erklärt der Artikel Ganztagsbetreuung von der Steuer absetzen. Was rund um die Einschulung ansteht, zeigt die Einschulung-Checkliste.
Weitere Ideen rund um den ersten Schultag findest du im Ratgeber Schultüte füllen.
Häufige Fragen zur Frühstartrente
Was ist die Frühstartrente?
Die Frühstartrente ist ein staatliches Startkapital für die private Altersvorsorge. Für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren zahlt der Bund monatlich 10 Euro in einen individuellen, kapitalgedeckten Standarddepot-Vertrag ein, wenn ein solcher Vertrag auf den Namen des Kindes abgeschlossen wird.
Ab wann gibt es die Frühstartrente?
Sie startet zum 1. Januar 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021. Für den Jahrgang 2020 wird sie rückwirkend zum 1. Januar 2026 gezahlt. Ab 2028 kommt jährlich der Jahrgang dazu, der in dem Jahr 6 Jahre alt wird. Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen.
Muss ich selbst etwas einzahlen?
Nein. Die Höhe der Frühstartrente hängt nicht von Eigenbeiträgen ab. Freiwillig sind Zuzahlungen bis 6.840 Euro im Jahr möglich, auch durch Großeltern oder andere Dritte.
Kann ich das Depot meines Kindes dafür nutzen?
Nein. Ein bestehendes Kinder- oder Juniordepot erfüllt die Voraussetzungen nicht. Nötig ist ein zertifizierter Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge, der erst ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden kann.
Was passiert, wenn ich keinen Vertrag abschließe?
Der Bund legt die Mittel kollektiv am Kapitalmarkt an, verwaltet von der Deutschen Bundesbank. Wird später ein Vertrag abgeschlossen, werden die Mittel automatisch übertragen, bis zum 35. Lebensjahr des Kindes.
Bekommt mein Kind die Förderung, wenn es vor 2020 geboren wurde?
Nein. Geburtsjahrgänge vor 2020 sind nicht anspruchsberechtigt. Ein Standarddepot-Vertrag ist trotzdem möglich, mit steuerfreien Erträgen bis zur Auszahlungsphase, aber ohne staatliche Förderung.
Wann kann das Geld ausgezahlt werden?
Die staatliche Förderung und ihre Erträge grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr. Eigene Beiträge und die darauf entfallenden Erträge können unter Beachtung der Vertragsregeln jederzeit entnommen werden, die Erträge werden dann besteuert.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Information und ersetzt weder eine Finanz- noch eine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Frühstartrente ist zum Stand des Beitrags (20. Oktober 2026) noch nicht verkündet, Einzelheiten können sich ändern. Stand: Oktober 2026.
Quellen
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Frühstartrente (abgerufen am 20.10.2026)
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt die Frühstartrente (Beschluss vom 16.10.2026)
- Bundesfinanzministerium: Kabinett beschließt Frühstartrente (Pressemitteilung vom 12.08.2026)






