Geschwisterermäßigung beim Ganztag: Wer mehrere Kinder gleichzeitig in der Ganztagsbetreuung hat, zahlt in vielen Kommunen weniger pro Kind, manchmal fällt der Beitrag für das zweite, dritte oder vierte Kind ganz weg. Ob und wie das gilt, entscheidet aber nicht das Land, sondern meist die einzelne Kommune. Dieser Ratgeber erklärt die gängigen Modelle, worauf du bei Kita-Geschwistern achten musst und wo du deinen Anspruch prüfst. Die Beispiele stammen aus Nordrhein-Westfalen, wo wir Landesrecht und Satzungen geprüft haben.
Geschwisterermäßigung beim Ganztag: Wer entscheidet darüber?
Das Land gibt nur den Rahmen vor. Im Gemeinsamen Runderlass zu offenen Ganztagsschulen, der seit dem 1. August 2026 gilt, heißt es zu den Elternbeiträgen (Nr. 8.2): Zusätzlich zur sozialen Staffelung nach Einkommen können eine Ermäßigung für Geschwisterkinder, auch für Kinder in einer Kita, sowie weitere Ausgleichsregeln vorgesehen werden. Es ist also eine Kann-Regelung: Der Schulträger oder das Jugendamt darf eine Geschwisterermäßigung einführen, muss es aber nicht.
Das Ergebnis siehst du in den Satzungen der Kommunen, und die unterscheiden sich stark. Wie das in anderen Bundesländern geregelt ist, hängt vom jeweiligen Landesrecht ab. Das Prinzip bleibt aber gleich: Du musst in der Elternbeitragssatzung deiner eigenen Kommune nachsehen, nicht in einem Gesetz.
Die typischen Modelle in der Praxis
| Modell | So funktioniert es | Beispiel |
|---|---|---|
| Prozentuale Staffelung | Das zweite Kind zahlt 50 Prozent, jedes weitere Kind nichts. Oder: 30 Prozent weniger für das zweite und dritte Kind, ab dem vierten Kind kein Beitrag. | Minden (50 % / frei), Eitorf (30 % / ab dem vierten Kind frei) |
| Ein Beitrag je Familie | Sind Geschwister in der OGS oder in der Kita, ist nur für ein Kind ein Beitrag zu zahlen. | Wuppertal |
| Gar keine Beiträge | Wo keine Elternbeiträge erhoben werden, stellt sich die Frage nicht. | Duisburg (seit 1. August 2025) |
Die genauen Beträge für das erste Kind findest du in der Beitragstabelle deiner Kommune. Wie hoch sie in NRW ausfallen können und wo die landesweite Obergrenze liegt, steht im Ratgeber OGS Kosten NRW.
Zählt ein Geschwisterkind in der Kita mit?
Das Land erlaubt es ausdrücklich, aber die Kommunen setzen es unterschiedlich um:
- Minden: Ein Kita-Kind oder ein Kind in der Kindertagespflege zählt mit, aber nur, wenn dafür auch ein Beitrag zu zahlen ist. Ein beitragsfreies Geschwisterkind löst die Ermäßigung dort also nicht aus.
- Eitorf: Besuchen Geschwister vergleichbare Angebote der Jugendhilfe, zum Beispiel eine Kita, wird das dem Besuch der OGS gleichgestellt.
- Wuppertal: Geschwister in der OGS oder in der Kita zählen zusammen, und der Beitrag entfällt sogar ganz, wenn ein Geschwisterkind im vorletzten oder letzten Kindergartenjahr ist, also in den beitragsfreien Jahren.
Dasselbe Geschwisterkind in der Kita kann also in einer Stadt die Ermäßigung auslösen und in der Nachbarstadt nicht. Frag bei der Anmeldung gezielt nach, wenn du ein Kita-Kind und ein Schulkind hast.
Welches Kind gilt als das erste?
Bei unterschiedlichen Betreuungszeiten oder Beitragshöhen kommt es darauf an, welches Kind als erstes gezählt wird. In Minden gilt laut der Elterninitiative an der Domschule, die die Satzungsregel wiedergibt, das Kind mit dem höchsten Elternbeitrag als erstes Kind. Die Ermäßigung trifft dann den günstigeren Platz. Lies deshalb in deiner Satzung nach, bevor du die Betreuungszeiten der Kinder festlegst.
Weitere Effekte bei mehreren Kindern
Mehrere Kinder können sich auch an anderer Stelle der Satzung auswirken. Die Satzung der Gemeinde Eitorf zeigt drei Beispiele:
- Einkommen: Für das dritte und jedes weitere Kind wird der doppelte Kinderfreibetrag vom Einkommen abgezogen, was zu einer niedrigeren Beitragsstufe führen kann.
- Ferienbetreuung: Der Zusatzbeitrag von 3 Euro pro Tag fällt nur für das erste Kind an, weitere Geschwister sind davon befreit.
- Früh- und Spätbetreuung: Die Pauschale sinkt mit der Kinderzahl, bei der Betreuung von 6.45 bis 7.45 Uhr zum Beispiel von 70 Euro bei einem Kind auf 35 Euro bei zwei Kindern.
So findest du deinen konkreten Anspruch
- Such die Elternbeitragssatzung deiner Kommune und lies den Abschnitt zur Ermäßigung. Er heißt oft „Beitragsermäßigung“ oder „Geschwisterermäßigung“.
- Prüfe, ob die Ermäßigung automatisch berücksichtigt wird oder ob du sie beantragen musst. Das steht in der Satzung, und im Zweifel zeigt es dein Beitragsbescheid.
- Klär, ob dein Kita-Kind mitzählt und ob es dafür beitragspflichtig sein muss.
- Bei Unsicherheit frag beim Schulträger oder Jugendamt nach. Die Formulierung deiner Satzung schlägt jede allgemeine Information.
Einen Überblick über die Kostenmodelle aller 16 Bundesländer bietet der Ratgeber zu den Kosten der Ganztagsschule. Weitere Entlastungen, die nichts mit Geschwistern zu tun haben, erklärt der Ratgeber zur Beitragsermäßigung. Für die Kita-Beiträge vor der Einschulung gibt der Kita-Gebühren-Rechner von kitazentrale.de eine Übersicht.
Hast du den Geschwisterbetrag aus der Satzung oder dem Bescheid, trägst du ihn im Ganztag Kostenrechner unter „Ermäßigung oder Zuschuss“ ein und siehst die Kosten pro Monat und Jahr.
Häufige Fragen zur Geschwisterermäßigung
Gibt es eine einheitliche Geschwisterermäßigung beim Ganztag?
Nein. In Nordrhein-Westfalen erlaubt der Runderlass des Landes eine Ermäßigung für Geschwisterkinder, schreibt sie aber nicht vor. Ob es sie gibt und wie hoch sie ausfällt, steht in der Satzung deiner Kommune.
Muss ich die Geschwisterermäßigung extra beantragen?
Das regelt die Satzung deiner Kommune. Schau in deinem Beitragsbescheid nach, ob die Ermäßigung berücksichtigt ist. Ist sie nicht aufgeführt, frag beim Schulträger oder Jugendamt nach.
Zählt ein Geschwisterkind in der Kita für die Ermäßigung mit?
Der Runderlass in NRW lässt das ausdrücklich zu. In Eitorf und Wuppertal zählen Kita-Kinder mit, in Minden nur, wenn für sie ein Beitrag zu zahlen ist. Prüf das in deiner Satzung.
Wie hoch ist die Ermäßigung für das zweite Kind?
Das ist von Kommune zu Kommune verschieden. In Minden sind es 50 Prozent, in Eitorf 30 Prozent, in Wuppertal wird für Geschwister insgesamt nur ein Beitrag erhoben. Verlass dich nicht auf einen Wert aus einer anderen Stadt.
Kann sich die Geschwisterermäßigung wieder ändern?
Ja. Satzungen werden regelmäßig angepasst, auch im Zusammenhang mit neuen Landesvorgaben. Prüfe deinen Anspruch deshalb bei jeder neuen Satzungsfassung erneut.
Fazit
Eine Geschwisterermäßigung kann den OGS-Beitrag spürbar senken, ist aber weder landesweit vorgeschrieben noch überall gleich gestaltet. Wer mehrere Kinder in Betreuung hat, sollte deshalb in der eigenen Satzung nachlesen, ob das Kita-Kind mitzählt, welches Kind als erstes gilt und ob die Ermäßigung automatisch greift. Vorausgesetzt wird sie nirgends.
Hinweis: Die Beispiele sind Auszüge aus Satzungen und Stadtportalen einzelner Kommunen, keine vollständige Übersicht. Satzungen können sich ändern, maßgeblich ist immer die aktuell gültige Fassung deiner Kommune. Dieser Ratgeber gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.
Quellen
- Gemeinsamer Runderlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ (MB.NRW 2026 Nr. 92), Nr. 8.2
- Stadt Minden: Offener Ganztag (Geschwisterermäßigung, Elternbeitragssatzung ab 1. August 2024)
- Elterninitiative Offener Ganztag an der Domschule Minden: Kosten (Regel zum „ersten Kind“)
- Satzung der Gemeinde Eitorf über Elternbeiträge in der OGS (Stand 4. Juni 2024), § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 4, § 9 Abs. 1, Anlage 1
- Stadt Wuppertal: OGS-Elternbeiträge
- Stadt Duisburg: Offener Ganztag, Kosten und Beiträge






